Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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theils mit dem kocal= und Amtssteuer-Einzug, so wie mit der Einlieferung der Steuergel- 
der verbunden sind, liegen nach der Bestimmung Unserer Commun-Ordnung eneweder den 
rinzelnen Gemeinden, oder den Amts-Corporationen ob, und es folgt daraus, daß jedesmal 
die ausgeschriebene Jahrs-Steuer vollkommen und ohne Abzug an die berreffende Königl. 
Stelle einzufenden und abzuliefern ist. 
Indem Wir Uns nun zu Unsern sämmtl. Justi#= und Cameral-Beamten versehen, 
daß sie sich nach diesen Vorschriften genau achten, und alle hiezu erforderlichen Einleitun- 
gen pllichischuldigst treffen werden, befehlen Wir denselben zugleich, innerhalb vier Wochen 
u berichten: 
7 a) wer als Amtspfleger angestellt, und in Königl. Pflichten genommen sey? 
b) Welche Caution von ihm eingelegt worden? auch « 
t)woetwaeineAmthFMStellenochunbeseztset)? 
Hieran 2c. In Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart, der direkten Steuern. Stutt- 
gart, den ro. Sept. 1807. Ad Mand. Sarr. Keg. Maj. 
Signatur der Königl. Reichs, Ober Post. Direction an sämtliche Post= Aemter 
die Einsendung der ausländischen ScheideMünze betr. d. d. 10. Sept. 1807. 
Vermäög einer allerhöchsten Verordnung vom 10. Sept d. J. sind alle ausländische 6 
und 3 Kreuzer-Stüke bis zum 1. Jan. 180. auf resp. s und 2 kr. herabgeseze worden, nach 
Verfluß dieser Zeit aber dürfen solche bei beiner öffentlichen Casse mehr angenommen werden; 
da nun die meisten Post-Beamte in dem gegenwärtigen Augenblik dergleichen Munzen in 
ihren Amts-Cassen haben könnten, so wird hiemir sämmrtk. Königl. Postämrern aufgegeben, 
ehne Verzug ihre Cassen zu stürzen, die abgeschäzten Sorten urkundlich abzüsondern, und 
dieselbe sodann mit einem documentirten Sorten-Zettel per Abschlag an ihren bieferungen 
zur Königl. Reichs-General-Post-Casse einjuliefern. Sign. Stuttg. den 16. Sept. 1807. 
Königl. Reichs-Ober-Post-Direction. 
Se. Köni ZlI. Majest. haben allergnädigst geruht, den bei der Königl. Leibjäger= 
Garde angestellten Lieutenaut v. Oldershausen zu Allerhöchst Dero Reise-Stallmeister 
durch ein allerhöchstes Dekret vom 16. Sept. d. J. zu ernennen. 
Stuttgart. Durch den am 23. v. M. erfolgten Tod des Malachigs Bauer wurde 
die Schullehrers-Stelle in Schönthal erledigt, welches mit dem Beisaze bekannt gemacht 
wird, daß sich die Kompetenten innerhalb 4 Wochen a dato bei dem Koͤnigl. Oberamt und 
Pfarramt Schoͤnthal zu melden, und diejenigen, die noch nicht gepruͤft sind, vor der dort 
angeordneten Commission pruͤfen zu lassen haben. Den 12. Sept. 1807. 
Koͤnigl. Kathol. Geistl. Rath. 
Eßlingen. Die Verpflegung des den 23. Sept. hier einrütenden Cavallerie-Regiments Jäger 
Kdnig, so wie der nach Hohenheim in Garnison kommenden Eskadron vom Cavallerie-Regiment Jäger 
Hergog Louts von jezt an, bis zum Anfang des Monats November wird nächsien Montag den 20. Sepr. 
Voimittags um 11 Uhr in hiesiger Oberamtei nochmals zufolge allerhöchsten Decrets vom 1 #. dieß in 
Absireich gebracht werden. Es werden deßwegen die Liebhaber zu dieser Verhandlung mit der Bemerkung 
engeladei, daß der wirkliche Stand des Militairs in Eßlingen in 366 Maun und 360 Pferden und in 
Hohenheim in Za Mann und 30 Pferden bestehe. Den 16, Sept. 1807. Oberamt alldg. 
 
	        
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