Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

426 
keit für die neue Stadt= und Dorf-Umgelder mehrere Sigillen erforderlich sind; so wird 
den sämtlichen Cameral-Beamten aufgegeben, jeder in seinem Theil zu berichten, wie viel 
dergleichen Sigille für die Umgelder seines Amtsbezirks nöthig seyen, um wegen deren An- 
schaffung das Weitere besergen lassen zu können. 
Kluigl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthsch. Depart. Monitorium wegen 
Einsendung der Vorherbst-Berichte. d. d. 16. Sept. 1807. 
Da die meisten Cameral: Beamte mit Einsendung ihrer Vorherbst-Berichte noch im 
Rükstand und diese Berichte nicht mehr länger entbehrlich sind; se wird denselben hiemit 
bei persönlicher Verantwortlichkeit aufgegeben, diese Berichte mit umgehender Post ganz un- 
fehlbar zur Kön. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthsch. Depart. vollständig einzusenden, und 
zwar auch in dem Fall, wenn die eine oder andere Beamtung keine Wein-Gefälle oder we- 
der Weingefälle noch Wein-Ausgaben haben sollte. Decr. Stuttgart, in Königl. Ob. Fin. 
Kammer, Landwirth. Depart., den 16. Sept. 1807. 
Decret Königl. Forst-Departements. Die Einsendung der Voräkerichs-Berickte betr. J7 
d. d. 15. Sept. 1807. «· 
DamehrereKönigLOber-ForstämtermitihrenVor-Akerichs-BerichtennochimRük 
stand sind; so werden dieselbe hierdurch erinnert, solche Berichte, innerhalb 8 Tagen un- 
fehlbar anhero einzusenden. Stuttg. den 15. Sept. 1807. Koͤuigl. Forst-Departem. 
Rechts- Erkenntniß des Konigl. Ober· Appellations- Tribunals. 
In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal gewiesenen Appellations-Sache 
von Marggröningen, zwischen Johann Georg Link zu Münchingen, Bekl., Appellanten an 
einem, und dem Gerichts-Verwandten Konrad Mann daselbst, Kl., Appellaten am andern 
Theil, die Bezahlung einer Pflegschaftsschuld und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 
betreffend, wird die Appellation wegen Mangels an Beschwerden nicht angenommen, Be- 
klagter in die Prozeß= Kosten dieser Instanz verurtheilt, und demselben sein Restitutions- 
Gesuch, in Hinsiht auf die hier vorgekommenen neuen Beweismittel, bei dem Richter 
voriger Instanz anzubringen vorbehalten. Tübingen, den 5. Sept. 1807. 
Erkenntnisse des Königl. Ober-Insikz-Collegii Ilten Senats in Ehbesachen. 
Stuttgart, den 20. Aug. wurden geschieden: * 
I.) Maria Juliane geb. Weiler von Gerspach, Kl., von Johann Heinrich Jakob 
Rast, Prof. Gymnalli, Bekl., ex cap. quasi delert., unter Verurtheilung des leztern in 
die Kosten. 
4.) Carl Rall von Dettingen, Kirchheimer Oberamts, Kl., von Anna Barbara geb. 
Fausel, Bekl., ex cap. quali delert., unter Vergleichung der beiderseitigen Kosten. 
3.) Conrad Schäfer von. Hösingen, Leonberger Oberamts, Kl., von Christina geb. 
Wagner, Bekl., ex cap. quali defert. compenlatis expentis. 
27. Aug. wurden geschieden: 1 
I.) Ludwig Friedrich Eitel zu Mühlhausen an der Enz, Vaihinger Amts, Kl, von 
Regina geb. Kälber, Bekl., ex cap. duali delert, unter Verurtheilung der leztern in die Kosten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.