Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

- 
462 
zu erfordern: Als habt ihr die Souverainetäts-Beamte unter Communication mit den Pa- 
trimonial-Beamten nach den hienach gesezten 11. Punkten, welche in eben so viel Columnen 
in eine Tabelle zu bringen sind, ein zuverläßiges und vollständiges Verzeichniß der in eurem 
respectiven Bezirk begüterten und angesessenen oder sie betreffenden minderjährigen vel ex alio 
eapite unter Curatel stehenden Individuen und Administrationen von Fürsten, Grafen und 
Ritterguts-Besizern, unfehlbar innerhalb 3. Wochen zu verfertigen, und solche inner dieser 
Frist dem euch vorgesezten Crais-Amt zu übergeben, welches hiemit befehliget wird, diese 
Verzeichnisse, vom ganzen Erais-Bezirk gesammelt, in möglichster Bälde zu Unserem Kön. 
Tutelar-Rath einzusenden. 
Dabei habt ihr die Souverainetäts-und Patrimonial-Beamte auf eure Verantwortlich= 
keit nicht nur alle mögliche Accuratesse zu beobachten, um sich auf eure Augaben verlassen 
und weitere Verfügungen treffen zu können, sondern auch in jedem künftigen Fall, da eine 
dergleichen in oder ausser dem Königreich wohnende Herrschaft in eurem Bezirk minderjäh- 
rige oder sonst der Administration unfähige hinterliesse, sogleich bei Unserm Königl. Tute- 
lar-Rath eine allerunterthänigste ausführliche Anzeige hievon zu machen, und darauf weitere 
Verfügung zu gewärtigen. · « 
Die Rubriken aber, welche die obengefuͤhrte Tabelle enthalten soll, sind folgende: 
1) Numerus, 
2) Crais, .- 
3) vollstoͤndige Namen der Curanden wegen Minderjaͤhrigkeit oder andern Ursachen, 
beiderlei Geschlechts. * 
4) Alter, Geburts-Ort, Jahr und Tag. 
5) Eltern und deren Abgang. * 
5) Beszizungen unter disseitiger und anderwirtiger Souverainetät. 
Aufenthalt und bereits bekleidender Character in disseitigen oder andern Diensten. 
8) Vormünder oder Curatoren. 
9) Von wem und wamn bestellt? 4mm 
ro) Wohin die Rechnungen abgegeben, und wo probirt und justiffcirt worden 7 
11) Bis wohin die Rechnungen gestellt, probirt und just'ficirt seien? 
Daran 2c. Stuttgart im Königl. Tutelar-Rath, den 30. Sept. 1807. 
Königl. Ober-Regierung an sämtl. Kön. Ober= und Patr. Beamte. d. d ag. Sept. 180). 
Es ist allerhöchsten Ores die Anzeige gemacht worden, daß sich zwei Königl. Untertha- 
nen Namens Philipp Gebhard, und Michael Ott in Kais. Oestreichischen Militatr-Diensten 
be inden. Da nun weder derselben Geburtsort noch ihre sonstige Verhältnisse nadher bekannt 
sind; so werden sämtl. Künigl. Ober-und Patrimonial-Beamte hiemit ufgefordert, in den 
ihnen allergnaͤdigst anvertrauten Amtsbezirken deshalb Erkundigung einzuziehen, und von dei 
Resultat baldmöglichst Bericht zum Regiminal-Departement Königl. Ober-Regierung zu er- 
statten. Stuttg. den 20. Sept. 1807. Kön. Ob. Regierung Regim. Depart. 
v Erkenntniße des Kön. Ober-Justiz-Collegii Iiten Senats in Civil-Sechen. 
Stutt gart, 28. Aug. In der bei dem Stadtgericht zu Neuenstadt in erster Instanz 
verhandelten Rechtssache des Ehen eibs des Albrecht Schultheiß, Hutmachers zu Weinsperg,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.