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gelassen werden, durch obrigkeitliche unter oberamtlicher Autoritaͤt ausgestellte Attestate sich zu legitimiren,
daß sie von guter Auffuͤhrung seien, gute Kenntnisse vom Muͤhlwesen haben und eine Caution von
locc fl. in liegenden Guͤtein oder guten Capital- Briefen stellen koͤnnen. Den 12. Sept. 1807.
Cameral-Verwaltung allda.
Hoiterbach, Nagolder Oberamts. Aus der Anzeige vom 28. v. M. ist das große Brandungläk
von welchem dieses Städtchen in der Nacht vom 109. auf den 20. betroffen worden, berekts bekannt.
Aus dieier traurigen Veranlassung haben sich dem Vernehmen nach bereits schon verschiedene einzelne
Personen unterfangen, Brandsteuer zu sammeln. Wie sich aber unter solchen Leute, welche keinen Brand
erlitten, sogar aus andern Orten einschleichen können: so wird gebeten, jeden einzelnen vorgeblich Ver-
ungtückten, der sich die Einsammlung einer Brandsieuer anmaßen söllte, ab- und sogleich aus dem Orr
zu weisen, den aber, der wegen Betrug orrdächtig wäre, an unterzeichnetes Oberamt einliefern zu
lassen, in der Ueberzeugung, daß Gutdentende, durch dieses große Unglük gerührt, von selbst freiwillige
Beiträge entweder an die hiesige Amtspflege oder die Ortsobrigkeit in Heiterbach, oder jede andere
selbsigefällige Behdrde übersenden werden. Den 2. Oct. 1807. Oberamt Nageld.
Bartenstein. Auf Ansuchen des Foesters Staatz zu Lachweiler, Fürstl. Patrim. Amts Mein-
hard, als Haupterbe der bereits Zo Jahre abwesenden beiden angewünschten Söhne des verlebten Hof-
ouriers Ludwig dahier, Nahmens Franz und Johannes Hauer, werden nun benannte beide Hauer
oder derselben rechtmäsige Leibeserben hiermit edictaliter vorgeladen, daß sse sich binnen der bestimmten
Fist von 3 Monaren um so gewisser bei unterzogenem Justizamte anmelden, und das weitere gesezo
liche gewärtigen, als nach verflossener 3 monaklicher Fiist das durch die leztwillig Ludwigieche Verord-
nung solchen angefollene Vermögen, so in 475 fl. 12 kr. Capital nebst Zinns-Ausstand besteher, ohne
weirere Rüksicht denen Forster Staatzischen Cheleuten gegen übliche Sicherheits= Leistung zugestellt wer-
den wird. Den 4. Aug. 1807. Sürsk Bartenst. Patrim. Justizamt.
Untesielmingen, Amts-Oberamt Stuttgart. Johann Georg Mezger, des Mezger-Handwerks,
welcher schon seit So Jahre von-Haus abwesend und bereits das # Jahr zurükgelegt hat, oder dessen
Leibeserben werden hiemit aufgefordert, sich a daro innerhalb 3 MKonaten vor dem Wailsengericht in Un-
tersielmingen zu melden, um das in 53 fl. bestehende Vermdgen in Empfang zu nehmen oder sich zu
gewärtigen, daß solches dem Bruder des Mezgers ausgefolgt werd. Den 17. Sept. 18c7.
6% Amts-Oberamt Stuttgart.
Göppingen. Doa der verheurathete Schäfer Jakob Gartach von Frankenbach, Oberamts Heil-
vbronn, von der Bürgerstochter Magdalene Auwärterin von Eberspach, diesseitigen Oberamts, als
Schwängerer angegeben worden ist, derselbe aber nach der von seiner Ortsobrigkeit erbalrenen Nachricht
die Heimath verlassen hat, ohne daß von seinem Aufenthalt etwas bekannt wäre, so wird dieser Gartach
anmitt ebictaliter vorgeladen, innerhalb 6 Wochen über die gegen ihn geschehene Anschuldigung Rede und
Antwort zu geben, oder sich im Ausbleibungéfalle zu gewärtigen, daß wider ihn ercheben werde, was.
Rechtens ist. Den I. Okt. 1807. » beramt allda.
Brakenheim. Jufolge allerhöchsten Befehls werden die aus hiesigem Oberamt abwesende Musi-
konten wiederholt unter Bedrohung mit dem Verlust ihres Vermögens und ihres Unterthanenrechts vor#
geladen, sich innerhalb 3 Mosaten in ihrem H,imwesen einzufinden; und zwar namentlich von Srok-
heim: Jeh. Schlett. Joh. Baltas und Jos. Ank. Lehnert. Den 5. Oct. 1807. Oberamt allda.
Da es schon mehrmahl geschehen ist, daß manche, selbst von den Königl. Collegien
zur Einrükung in das Staats= und Regierungs-Blatt bestimmren Bekanntmachungen des-
wegen nicht mehr zur gehörigen Zeit zum Druk befördert werden konnten, weil sie nicht der
Redaction unmittelbar zugeschikt worden, sondern derselben oft erst aus der zweiten und drit-
aen Hand zugekommen; so sieht man sich zu, der Bitte veranlaßt, daß alle für das Regie-
rungs-Blatt bestimmten Artikel bei dem Redacteur, Hofrath Werthes, in seiner Weh-
nung Nro. 353- abgegeben werden möchten, so wie auch alle Briefe, welche Beiträge für
dieses Blatt enthalten, nicht an die Erpedition des Staats= und Regierungs-Blatts, son-
zern an die Redaction desselben zu adressiren sind.