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Köufgl. Forst. De artement. Monit. Decret, betreffend die Einsendung der dißjähei
Cultur= Berichte, d. d. 20 Oct. 1807. iagrigen
Dnoch mehrere Königl. Oberferst= Aemter mit Einsendung ihrer dißjährigen Cultur-
Berichte im Rükstande sind, so werden selbige hiemit erinnert, besagte Cultur-Berichte bin-
nen 14 Tagen unfehlbar anher einzusenden.
Straf-Erkenntniße des Königl. Ober, Justiz- Collegii I. Senats.
Eßlingen, den 27. Aug. wurden wegen Falschmünzens
I) Andreas Dürr von Ruieh, Maulbronner Oberamts, zu einer dritthalbjährigen
Zuchthausstrafe, und · «
2) Johann Jacob Gwinner von Oetisheim zu einer zweijährigen Festungsarbeit, auch
3) Joseph Föhr, Heiligenpfleger in Ruith, wegen Theilnahme an diesem Verbrechen,
neben Entsezung von seinem Amt, zu einer einjährigen Festungsarbeit, und
4) gessen Eheweib, Caroline, zu einer zweimonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt, wie
enn au
5) Jacob Dürr von Ruith, welcher wissentlich falsche Sechser ausgegeben, neben der
zu leistenden Entschädigung mit einer viermenatlichen Festungsarbeit zu Hohen-Asperg belegt.
An den Untersuchungskosten hatten die beide Haupt= Inquistten, alt Andreas Dürr und
Johann Jacob Gwinner, jeder ein Viertel, sodann die Föhrische Eheleute zusammen ein
Viertel, und endlich Jacob Dürr das lezte Viertel zu ersejen. · !
Ibid. Den 31. Aug. wurde der Landfuhrmann, Joh. Friedrich Heidelbauer von Ne-
karbeihingen, wegen einer Zoll-Defraudation neben Condemnirung in die veranlaßte Untec-
suchungskosten und Nachjahlung des unterschlagenen Zolls mit einer viermonatlichen Fe-
stungsarbeit zu Hehenasperg bestraft.
lbid. Den 1. Sept. wurde Christian Munz von Pfeddelbach, wegen verübter Dieb-
biie, * Stellionate, ueben dem Schaden- und Kosten-Exsaz zu einer dritthalbjaͤhrigen
uchthausstrafe,
eate Peter Blind von Spißhof, wegen Theilnahme an den vorgedachten Verbrechen
und anderer Vergehungen neben gleichfallsigem Schaden= und Kosten Ersaz zu fünf viertel-
jahriger Festungsarbeit condemnirt. # ·
!bid.«De1i9.Sept.wurdeChristinaFriderieaListvonKunzelsau-kVEngtederhob
ter Diebstaͤle neben Bezahlung der aufgegangenen Kosten zu einer dreijaͤhrigen Juchthauß-
Strafe verurtheilt.
lbid. Den ro. Sept. wurde der Maurers-Gesell, Johann Eppinger von Wendlingen,
wegen verübten beträchtlichen Gelddiebstahls neben dem Ersaz des Entwendeten und der In-
Juisitions= und Azungskosten zu einer achtmonatlichen Festungsarbeit condemnirt.
Erkenntniße des Koͤn. Sber-Justiz- Eollegii IIten Senats in Ehe-Sachen.
Stuttgart, den 3. Sept. wurden geschieden:
1) Joh. Georg Kreß von Illingen, Maulbronner Oberamts, Kl. von Cleovea, geb.
Waser, Bekl. ex eap. desert. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten.
2) Christoph Rorr von Perouse, Kl. von Maria, geb. Gayde, Bekl. ex cap. quasi
desert. und leztere in die Kosten verurtheilt. ,