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55 Friedrich Hagr, Beklagt. wegen Ehebruchs, unter Verurtheiluag des leztern in die
osten.
Eod., wurde Christoph Bek von Uncerbrüden, Baknanger Oberamts, mit seiner Ehe-
Annullations-Klage gegen Anna Maria geb. Munz, Bekl., ab= und zur Fortsezung der
Ehe angewiesen, cum condemnatione in expens.
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Se. Königl. Majs. haben allergnädigst geruht den Major v. Wolff von der Garde
zu Fuß zum Obrist-Lieutenant und Commandeur des vakanren usten leichten Infanterie-Ba-
taillons zu ernennen, und dagegen
den bei diesem Baraillen bisher gestandenen Majfor von Bünau, als solchen zur
Garde zu Fuß zu versezten
den Staabs-Ritemeister des Leib-Regiments, v. Ziegesar zum Flügel Adjutanten bei
dem Genergl-Lieutenant der Cavallerie Herzog Heinrich, und
den bisherigen Lieutenant der Garde du Corps v. Amerongen zum Scaabs-Riet=
meister und Flügel-Adjuranten des Kronprinzen zu ernennen. Den 28. Oct. 1807.
Vermöge allerhöchsten Decrets vom 23. Oct. haben Se. Königl. Maj. dem bishe-
rigen Raths-Consulenten und Stadtschreiber Christoph Heinrich Lieb von Biberach, die
erledigte zweite Secretariats-Stelle bei dem Königl. Obrr-Appellations-Tribunal zu über-
tragen allergnädigst geruht. J
Durch ein allerhoͤchstes Decret vom 24. dieß haben Se. Koͤnigl. Maj. die Errich—
tung einer Post in Schramberg zu genehmigen, und den Kronenwirth Johannes-Langen-
bacher von Schramberg zum Posthalter daselbst zu ernennen, und
unterm 25. d. M. dem Posthalter Leber in Holzleuthen die unterthaͤnigst nachge—-
suchte Entlassung von seiner Stelle zu ertheilen, und dagegen den g
gebes Kolb von Holzleuthen zum Posthalter daselbst zu ernennen allergnädigst
geruht. «
Vermoͤg allerhoͤchsten Deerets vom 24. Oet. haben Se. Koͤnigl. Majesst. aus Ver—
anlassung der neuen Huthen-Eintheilung des Reichenberger Oberforsts, für die Murr—
hardter Huth, den — zigen Förster Gauß zu Mundelsheim, und für die Kaiser-
bacher Huth den vormaligen Klosters-Förster Fichtner daselbst zu reisigen Förstern gnd=
digst ernannt.
1755
Stuttgart. Da nunmehr sämtliche Obligationen, für die vom October 1805. bis
Georgit 1807. bei der vormals gemeinsamen Schuldenzahlungskasse angeliehene Capitalien,
fertig sind; so werden die auswärtigen Besizer der Interimsscheine hiemit aufgerufen, solche,
zu Bezwekung mehrerer Sicherheit und Abkürzung des Geschäfts, an die nächstgelegene
Amtspflegen zu übergeben, welche alsdann die gesammelte Interims-Scheine zumal, mit
einer Consignation an den Rechnungsrath Hoß, bei der Heuwag in Nro. 442. wohnhafe,