Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 97. 1807. 
Königlich-Württembergusches 
Staats-und Regietungs-Blatt. 
Donnerstag, s. No. 
  
—· 
— 
—## 
# 
——— 
zni ret, die Anordnung einer zu Revision der Criminal, Fälle bestimmten besondern 
Königl. Decret Behdrde betr. d. d. so Nov. 1807. n 
Se. Könisl. Maj. haben allergnädigst geruhe, zu Revision der Criminal-Fälle eine 
besondere Behörde unter dem Präsidio des Justiz"-Ministers anzuordnen, und hiezu aus dem 
ersten Ober-Justiz-Senat die Ober-Justizräthe von Maueler und Stein, aus dem zwei- 
ten Ober-Justiz-Senat die Ober-Justiz-Räthe Georgii und von Hoffmann, und aus 
dem Ober-Regierungs-Collegium die Ober-Regierungsräthe Seyboth und Schmitz von 
Grollenburg durch ein allerhöchstes Decret vom 2. Nov. als Ober-Justiz= Revisionsräthe 
zu ernennen. 
dnigl. Ober-Regierung-Ober-Polizef= Depart. Warnung vor falschen Württember 
Kbnisl Sber — an Dreikreuzer „Sräcken. d. d. 24 Oct. 1807. sch " 
Schon seit einiger Zeit sind falsche Württembergische Sechs é* und Dreikrenzer= Stücke 
un Umlauf, welche von Messing und versilbere sind, und ganx keinen innern Werth haben. 
Man sieht sich daher veranlaßr, das Publiknm vor dieser falschen Münze zu warnen, 
welche vorzüglich daran kenntlich ist, daß das unterste Hirschhorn 4 statt 3 Zinken hat, 
und der Messing bei mäßigem Reiben auf einem Stein in die Angen fillt. Stuttgarr, 
den 24. Oct. 1807. Königl. Ober-Regierung, Ober-Polizei-Departement. 
Decret nigl. Ober-Finanz-Kammer, Departement der indire u S 
ecre ver 5 1|c6 che Beamtungen des Kdnigreichs, die erforderlichen Umelbe,Siue bit teuens 
Da die durch das Generale vom 11. Sept. abgeforderten Berichte, in Betresf der für 
die neuen Umgelder erforderlichen Sigille von einigen Beamtungen unvollkommen, nemlich 
nur im Allgemeinen ohne Benennung der Orlschaften, für welche die Sigille bestimmt sind, 
von mehreren Beamtungen aber noch gar nicht erstattet, auch wie es scheinc, das 9 
von theils Beamtungen dahin ausgelegt worden, als ob für alle und jede, unk auch süc 
solche Umgelder, die noch mit alten Württen ergischen Sigillen versehen sind, neue unge- 
schafft werden wollten, so wird hierdurch der gemessenste Befehl ertheilt, das die undo- 
kommnen, und die noch gar nicht eingekommenen Berichte mnerhalb 4 Tagen und 2#czar 
Decre
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.