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bei weder auf den innern Werth der nachgepraͤgten Muͤnzen noch auf die Menge des nach—
gepraͤgten und ausgegebenen Geldes Ruͤksicht zu nehmen.
Indem Wir diese allerhoͤchste Verordnung andurch zur allgemeinen Norm vorschreiben;
so n###len Wir, daß dieselbe zu jedermanns Wissenschaft gebracht, und von samtlichen Ju-
sti F Unsers Königreichs nicht nur den versammelten Bürgerschaften böffentlich ver-
lesen, Aüd an die Rathhäuser affigirt, söndern auch bei jedem Vogegericht durch wiederhol-
te Bekanntmachung eingeschärft werde. Daran 2c. Königl. Ober-Justiz= Collegium I. Sen.
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
Königl. Ob. Justis-Collegium, I. Sen. An sämtliche Ober= Staabs= und Patrimonial-=
Beamte, ihre zu erstattende Berichte betr. d. d. ro. Nov. 1807.
Semtliche Königl. Ober-Staabs= und Patrimonial-Beamte werden andurch erinnert,
ihre zu erstattende Berichte in den entweder besonders anberaumten, oder wo dieses nicht
der Fall ist, sonst observanzmäsigen vierwöchigen Terminen jedesmal pünktlich einzusenden,
auch wenn solches gesezlicher Hindernisse wegen nicht sollte statt finden können, wenigstens
eine Anzeige hievon zu machen. Decret. Eßlingen, den 10. Nov. 1867. In Königlichem
Ober-Justi „Collegie J. Sen. « «
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« Beamte, die Berichte wegen verhafteten Personen betr. d. d. 3. Nov. 1807.
Saͤmtlichen Ober- Stabs-- und Patrimonial-Beamten wird andurch unter Bedrohung
eines ernstlichen Verweises im ersten und eintretender wirklichen Bestrafung im wiederhol-
ten Unterlassungsfall die Weisung ertheilt, auf ihren Berichten, welche verhaftete Personen
betreffen, jedesmal unterhalb des Rubri derselben solches ausdrüklich durch die Worte:
Verhaftete berrefsend, anzuzeigen. Decr. Eßlingen, den 3. Nov. 1807. Koönigl. Ober-
Justiz-Collegium I. Sen.
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht:
den Oberst-Lieurenant v. Hügel vom Königl. General-Stab, zum Obristen, und
den Sohn des Herzogl. Coburgisch. Majors v. Rauchhaupr, zum #ieutenant bei
dem aten Bataillon des Fusilier-Regiments von Neubronn zu ernennen. Den 12. Nov.
Durch ein Allerhöchstes Deeret vom 10. Noo. haben Se. Königl. Maj. die
Cientenants bei der Garde zu Fuß, v. Bose, v. Ramschwag und v. Einsiedel zu
Kammerjunkern allergnädigst zu ernennen geruht.
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Durch ein allerhöchstes Decret vom 0. Nov. ist der bisherige Regierungsrath des Für-
sten von Nassau-Orauien, Majer, zum Justizrath ernannt, und bei dem Justiz-Ministerio
zur Beihülfe in der Kanzlei des Justiz-Ministers allergnäddigst angestellt worden.
Durch ein Allerhöchstes Decret vom 72. dieß ist der bisherige Amtsschreiber Glanz
von Heiligkreuzthal zum Amtspfleger des Oberamts Riedlingen allergnädigst ernannt worden.