Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Freudenthal. Knigl. Verordnung zu Folge werden die auf hlesiger Markung tm Wasser lie- 
##nde 3 herrschaftliche See, welche 7 Mrg. 2 Vrtl. im Meß halten, auf 6 oder 9 Jahre, Stükweise 
o der im Ganzen, je nachdem sich Liebhaber einfinden, verliehen, zu welcher Ve.handlung, Montag der 
78. Dec anberaumt ist, an welchem Tag Morgens ro Uhr sich die Liebhaber in der Cameral-Verwal= 
tung Freudenthal einfinden, die Bedingungen vernehmen, indessen aber die See tägsich beaugenscheinigen 
moͤgen. Den- 24. Nov. 1807. g Cameral= Verwaltung #llda. 
Heimsheim. Zu Folge Wuanhgl. Dekrets vom al. Oct. sollen die herrschaftliche Hof= Hueb#= und 
elgene Güter zu Heimsheim, deren gjähriger Bestand bis Lichtmeß 1808. zu Ende gehet, desgleichen die 
Besoldungs-Güter des abgekommenen Beamten allda, unter Vorbehalt allergnddigster Genehmigung, nach 
dem Vorgang vor 0, Jahren, wieder Stükweis auf neun und achtzehen Jahre in öffentlichem Aufstreich 
an dle Melstbierende verliehen werden. Diese Güter bestehen aus gebauten 171 Mrg. 3 Vrt. 12 RWh. 
Mers zu 110- Stüken in 3 Zellgen, 18 Mrg. 14 Vrtl. 17 4 Rth. Wiesen in 24 Stüken, 7 Mrg. 2 Pril. 
3 Rth. Baum'#und Grasgärten in 9 Stüken, 1I Prt. 4. Rih. Kraut= und Wurzgärten in 3 Stüken ge- 
kegen. Die Aeker werden um eine zelgliche Bestand-Frucht, die Wiesen und Gärten aber, um ein Loca- 
rium an Geld inm Bestand gegeben, und zur Verleihung. ist Mittwoch der 2. Hec, d. J. anberaumt. Es 
wird daher solches mit dem Anhang hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Liebhaber an gedach- 
tem Tag Vormittags um 0 Uhr auf dem Rathhaus in Heimsheim sich einzufinden, und dort die nähere 
Bedingungen zu vernehmen haben. Den 9. Nov. 1807. 
Kön. Kreis-Steueramt Kalw, und Cameral-Verwalt. Merklingen. 
Stetten im Ramsthal. Die herrschaftl. geheime Mühl bei Beinstein an der Rems gelegen, mit 
drei Mahl. und einem Gerbgang versehen, deren Bestand auf Georgi#e 808, zu Ende geher, wird bis 
Dienstag den I5. Dec. d. J. auf fernere 6. Jahr unrer Vorbehalt allerhde#rster Ratificattion an den Meist- 
bletenden verliehen werden. Zu dieser Mühle gehdren 0, Mrg. 2 Vetl. Wiesen, Gärten und Schorland, 
an der Rems gelegen, und zwei Fischwasser in der Rems: Es wird diese Verleibung Sffenttich bekannt 
gewachr, dumit die Liebhaber sich an gedachtem Tag Vormittags 0Uhr bei hiesiger Cameral-Verwalrung 
Anfinden, die nähere Fäingunze vernehmen, und mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen, 
Mrädikat und Kenntnisse des Mällerhandwerks legirimiren können. Den 21. Nov. 1907. 
Cameral Verwaltung allda. 
Winwmenden. Da die unterm 27. v. M. vorgenommene Verleihung der an einem starken Bach 
gelegenen herrschaftlichen Mühle zu Leutenbach, welche mit 3. Mahl-und einem Gerbgang, auch einer 
Scheuer und genugsamer Stallung versehen ist, allergnädigst nicht ratificirt wurde, so wird dieselbe mit 
3 1 Vrtl. Baum, Kraut= und Kückengarten., dußgleichen 2 Meg. Wiesen und der Fischerei im Möhlbach 
im Gemäsheit des von der Kdusgl. Pob und Domainen-Kammer unterm 7. d. erlassenen allergnbdigsten 
Decrets abermals verliehen, und auf 6 Jahre nemlich von Georgü 1808, bis 1814. Zem, Meistbietenden 
Bestandsweise überlassen werden. Diese Verleihung wird unter Vorbehalt allergnädigster Ratifikarion 
Samstag den 12. Dec. d. J. vor sich gehen. Die Bestand-Lebhaber haben sich deswegen an vorbemeld- 
tum Tag des Morgens um 0 Uhr in der Schloß, Hofmeisterei Winnenthal einzufinden, und ehe sie zum 
Aufsireich zugelassen werden, durch obrigkeitliche unter oberamtlicher Autoritaͤt aus gestellte Attestate sich 
u legitimiren, daß sie von guter Aufführung seyen, gute Kenntnisse vem Muͤhlwesen haben, und einẽ. 
1 fache jährliche Bestandssumme, welche sich erwa auf 1200 fl. erlaufen mag, als Caution in liegenden 
Gätern oder guten Capital-Briefen stellen können. Den 12. Nob. 1807. Cameral, Verwaltung allda. 
Rosenfeld. Der bei dem Kön. zweiten Kußjäger-Bataillon gestandene Quartiermeister Ferdinand 
Landenberger von Rosenfeld ist vom Armee-Corps im Feld den 3. Jul. d. J. desertirt. Sämtliche Obrig= 
keiten werden daher geziemend ersucht, auf solchen zu fahnden, und ihn nach seiner Habhaftwerdung ent- 
weder an das hochlöbliche Commando jenes Batafllons oder an hiesiges Oberamt gegen Kostens-Ersaz 
einlieferm zu lassen. Den. 10. Nov. 1807. Oberamt allda. 
Schorndorf. Buolbronn, Steinenberger Staabs. Da der bel dem Kdnigl. Würt. zweiten- 
Kuß Jäger= Bataillon als Gemeiner gestandene Gottlieb Schaal von Buolbronn im Feld vom Armeekorps 
den 25. Aug. d. J. desertirt ist; so werden sämrliche obrigkeitliche Behörden aufgefordert, auf diesen De- 
serteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall wohlverwuhrt hieher einliefern zu lassen. Den a7. Nov. 
6 Oberamt allda. 
1807. (Nebst einer Beilage.)
	        
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