Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

unentgeldlich bei einem Collegio, oder einer höheren Beamtung als Auscultant, dann als. 
Referendaire, und endlich gegen einige Besoldung als Assessor gedient, und so die Geschäfte, 
nach bestandener Prüfung in der Theorie, auch practisch erlernt habe: So haben sich sämtli- 
che Behörden in vorkommenden Fällen, wo sich Subsecte um Anstellung melden, bei den zu 
erstattenden allerunterthänigsten Anträgen darnach zu richten. Decr. Stuttgart, im Kenigl. 
Staats-Ministerium, den 24. Febr. 1807. Ad Mand. Jacr. Reg, Maj. ppriam. 
Staats-Minist. Dekr. Die Ausübung der den Adel. Guts-Besizern eingeräumten kleinen 
Jagd betr. 
Nach den bestehenden Verordnungen sollen die Jagd-Rechte der adelichen Guts-Bestzer 
nur durch Jäger, welche zuvor bei den Königl. Oberforstämtern verpflichrer worden, niche 
aber durch Bauern ausgeubt werden. Decr. im Königl. Staats-Minist. den . Febr. 1807. 
Dekr. des Ober-Fin. Dep. die einzusendende Beschreibung der Camecral-Gebäude betr. 
Stuttgart. Da die Königl. Cameral -Beamte in ihren — ad Decr. vom 7ten Jan. 
7807. erstatteten Berichten, die Herrschaftlichen - zum Bewohnen gerichteten Gebäude nicht 
so vollständig beschrieben haben, daß man wegen deren künftigen Eintheilung und Benuzung 
das erferderliche beschließen kann; So wird sammtlichen Cameral-Beamten hierdurch aufge- 
geben, von allen - ihrer Aufsicht und Verrechnung anvertrauten - gegenwärtig schon von 
Weltl. oder Geistl. Dienern bewohnten - oder zum Bewohnen tauglichen Gebäuden, so wie 
auch von solchen, die zum Bewohnen noch eingerichtet werden könnten, jedoch mit Ausschluß 
der Hfarr und Schul= Häuser auf den Dörfern, in Bälde vollständige Beschreibungen an das 
Königl. Ober-Finanz-FDepartement einzusenden, und über jedes Gebäude und dessen innere 
Einrichtung einen Blend-Riß beizulegen. Decretum Stuttgart, den 25. Febr. 1 807. 
Königl. Ober-Finanz= Departement. 
. . 
Tübingen, den r9. Jan. Seine Königliche Majestät haben den Adookaten Chri—- 
stian Fridrich Wilhelm Geß zum Koͤnigl. Obertribunals-Procurator allhier zu ernennen ge- 
ruhr, und ist derselbe heute vor versammeltem Ober-Appekkations-Tribunal verpflichter worden. 
Tübingen, den ar. Febr. Der Juris Candidar Wilhelm Friedrich Kuhn aus Welzheim 
ist als Königl. Advokar den 3r. Jan. d. J. aufgenommen, und hierauf heute bei dem Königl. 
Ober-Appellations-Tribunal verpflichtet und immatrikulirt worden. · - 
Stuttgart, den 21. Febr. Seine Koͤnigl. Majest aͤt haben dem Dr. Carl Heinrich 
Schwab, die Stelle eines Sekretairs bei dem 2ten Senat des Konigl. Ober-Justiz-Colls- 
giums zu übertragen allergnädigst geruht. 
  
——— # 
Stuttgart, gedrukt #ei August Friedrich Macklot.
	        
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