Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 113. 1807. 
Königlich Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
DOonnerstag, 17. Dee. 
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Ministersum der Gelstlichen Angekegesnheiten. Königl. Berordnung, den Skempel 
bei den evangelischen und katholischen Rominations-und Präsenkations= Urkunden zu 
Geistlichen und Schullehrers= Stellen und den Tischtirels-Urkunden betreffend, 
-- vom 12. Dee. 1807. 
Da Se. Königl. Maj. durch eine allerhoͤchste Resolution vom 11. d. M. zu ver- 
ordnen geruhten, daß bei den evangelischen und katholischen Rominations- und Praͤsentattons- 
Urkunden zu Geistlichen und Schullehrers-Stellen ohne Unterschied ein Stempel von Fuͤnf- 
zehen Kreuzern, und bei den katholischen fogendnnten Tischtitels- Urkunden ein Stempel von 
Sechs Kreuzern gebraucht werden foll; so wird diese allerhoͤchste Verfuͤgung zur Nachach- 
tung fuͤr diejenigen, welche dergleichen Urkunden vorzulegen haben, hiermit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 12. Dee. 1807. Königl. Ministerium der geistl. Angelegenheiten. 
- kaenntnissesvosKmedewJustizscollcgiiIltmSemt8·M-.Cbe-Sgchm. 
Stuttgar«t,vm26.Nov-.wurdewgefchiseden:x " 
1) Ig. Christian Raihle von Plochingen, Kl. von Catharina Barbara, geb. Schmid, 
Bekl. ex cap. quasi desert. und leztere in die Kosten verurtheilt. 
2) Geerg Adam Moͤßner von Ruith, Maulbronner Oberamts, Kl. von Maria Doro- 
thea geb. Heimberger, Bekl. ENK cap. duali detert. unter Verurtheilung. der leztern in die 
Kosten. 
Se. K önigk. Majest. haben allergnädigst geruhet, den in Kaiserl. Hestreichtschen 
Diensten . Kandeno Dartis von Bequignoll, zum Sthabehaupemn zu PSrachiere# 
bei dem ersten Bataillon des Regimento Kronprinz einzutheilen. Den 74. Des, 1807. 
  
Stuttgart. Die königliche Tuchfabrik zu- Ludwigsburg, bei welcher der vorherige Dircekor C. 
Weysser seit 14 Jahren interessirt war, beireibt nun ihre Geschäfte auf eigenr Rechnung, und C. 
Wipsser ust von derselben ganz getrennt. Es wird dieses andurch mit dem weitern Anfügen bekanur ge- 
macht, daß alle Briefe„ Bestellungen: Sendungen, die auf die Tuch, Fabifk, auch wegen früherer Ge- 
schäfte Bezug haben. bloß unter Aufschrift: An die Königl. Tuch-Fabrik zu Ludwigs burg 
erwartet, und nur eu diese Firma Zahlungen anerkannt werden, Von d#r Fabrik wird der Buchyaltes
	        
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