Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 114. 1807. 
Könislich Württembergisches 
Staats-und Regierngs-Blakt. 
Samstag, 10. Dec 
..... 
  
  
1 2 — *' 
General= Rescript; die Anordnung einer veuen General-Salz= Administration betreff. 
d. d. 14. Dec. 1807. 
Se. Königl. Majest. haben angemessen gefunden, für das Salz= Bedürfniß des 
Königreichs durch eine Allerhöchstdenselben unmittelbar untergeordnete General: Salz Admi- 
nistration sorgen, und durch dieselbe die Sinleitungen treffen zu lassen, daß im ganzen Um- 
sang des Königreichs das Salz zu Vier Kreuzer vom Pfund, wenn ausserordentliche, vor- 
her öffentlich bekannt zu machende Fälle nicht augenscheinlich eine Erhöhung herbeiführen, 
in lezter Hand gekauft werden könne. — 
Der Anfang dieser Selbst-Administration wird auf den 1. Febr. 1808. gemacht, bis 
dahin die erforderlichen Factorien errichtet, und die Salz Verschleißer aller Orten aufge- 
stellt werden. ** — 
Es wird dieses auf allerhoͤchsten Koͤnigl. Befehl andurch allgemein bekanne gemacht, 
und saͤmtlichen Ober- und Stabs-Aemtern auch Patrimonial-Beamten aufgegeben, die An— 
ordnungen der Koͤnigl. General-Salz-Administration in allen einschlagenden Gegenständen 
genau zu befolgen, und sich in Selz-Angelegenheiten einzig an dieselbe zu wenden. 
Da es übrigens mit dieser allerhöchsten Anordnung unvereinberlich ist, daß noch Com- 
mugen oder Pricaten einen Salzhandel treiben, und vom 1. Febr. ugog. an jede Salz= 
Einbeingung bei Consiscations-Strafe verboten bleibt, so werden die Salz= Handels- Berech- 
tigungen, welche bisher einige Städte und Aemter ausgeübt haben, von selbst unwirksam, 
und haben anmit auch die Verpachtungen eines solchen Salzhandels und Reluitions= Ac- 
cords, wo dieselben etwa bestehen, bis dahin aufzuhören. 
Wonach allem die Kön. Beamten ihres Orts sich zu achten, und das Nöthige ein- 
zuleiten haben. Stuttgart, den 14. Dec. 1807. 
Decret des Kdnial Katholischen geistl. Raths an sämtliche katholische P’a#rer und 
Local-Kapläne, das Konigl. Staats und Negie ungs-Blatt ketche Etholische 7 187. 
Da die Anzeigen eingekommen sind, daß mehrere katholische Pfarrer und Kurat oder 
Local: Kapläne das Staats= und Regierungs-Blatt nicht ordnungsgemäß empfangen; so er- 
halten dieselbe den Auftrag, auf den Fall, wenn dieses nicht richtig bei ihnen eingehen
	        
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