Nro. 1I18. « 1807.
Koͤniglich-Wuͤrttembergischts
Staats-und Regitrtungs-Blatt.
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Dienstag, 29. Dec.
Verordnung des Köonigl. Ob. Land. Oekon. Collegii, wornach die Commun- und Helllgen=
Rechnungs- Abhodͤren in den Patrimonial-Orten von den Rechnangs-Revisoren und Patrimonial-
Beamten, ohne Beisein der Ober= und Souveralneräts-Beamten vorgenommen,
den leztern aber die gemeinschaftlichen Rechnungs= Relationen übergeben.
werden sollen. d. d. 16. Dee. 1807.
Von Seiten des Königl. Ober-Landes-Oekonomie-Collegi# wird hiemit auf die einge-
kommenen Anfragen, ob die Ober= und Souverainetäts-Beame in den Königl. Landen den
Abhören der Kommun= Hospital-Kirchen-Fabrik= Heiligen; und Pfleg-Rechnungen in den
Patrimonial-Orten neben den Beamten anzuwohnen haben? der Bescheid im Allgemeinen
dahin ertheilt, daß, da von den Rechnungs-Revisoren, wo dergleichen bereits angestelll Kud,
und den Patrimonial-Beamten die Rechnungsführung und Administratien bei einer icen
solchen Verwaltung zureichend geprüst werden kann, die mit nichr geringen Kosten verbun-
dene Anwohnung der Ober= und Souverainetäts-Beamten bei den Rechnungs-Abhören un-
terbleiben soll. 1 !½
Es sind aber die gemeinschaftlichen Relationen, welche die Rechnungs-Revisoren und
Patrimonial-Beamte über die justif#zirten Rechnungen an das Königl. Oberlandes-Oekono=
mie-Kollegium, unter Beifügung der Rezesse und aller zur Uebersicht der Administration er-
forderlichen Belege zu erstatten haben, von denselben an die Souverainetäts-Beamte zu über-
geben, damit diese in den Stand gesezt werden, die Aufsicht der Patrimonial-Beamten zu
controliren, wornach dann bemeldte Relationen, mit den nöthigen Bemerkungen der Ober=
und Souvereinetäts-Beamten begleitet, an die Behörde einzusenden sind. Stutigart, im
Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegium, den 16. Dee. 1307. 4d Mand. Sacr. Keg. Maj.
Erkenntussse des Königl. Oder-Justiz= Collegii II. Senats in Ehe, Sachen.
Stuttgarc, den 17. Dec. wurden geschieden: !P ·-
1) Pfarrer M. Herrmann zu Ottenhausen, Neuenbuͤrger Oberamts, Kl. von Maria
Elisabetha geb. Fir, Bekl. ex cap. quasi delert. und leztere in die Kostem verurtheilt.
2) Friedrich Rauscher von Aich, Rürtinger Oberamts, Kl von Magdaleng#, geb
Lieb, Bekl. ex cap. duali delert. compens. exꝑ. · J