Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 119. 1807. 
Koͤniglich Wuͤrttembergischets 
Staats-und Regittungs-Blatt. 
Donnerstag, 31. Dec. 
  
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Minssterium des Innern. Den Bachhändler Macklot betr. d. d. 30. Dec. 1807. 
Da der Buchhändler Macklot zu Stuttgart auf das Jahr 1808. einen Calender un- 
ter dem Titel eines verbesserten genealogischen Sack= und Schreib-Talenders verlegt har, 
welcher mir Unrichtigkeiten und Nachläßigkeitsfehlern angefüllt ist, dieser Verleger auch sol- 
chen Calender nicht nach Vorschrift der allerhöchsten Verordnungen vordersamst dem Königl. 
Cabinets-Ministerium zur Einsicht und Censur vorgelegt hat, so ist die ganze Auflage vieses 
Calenders confiseirt worden, und wird andurch aller weiterer Verschluß desselben, wo sich 
noch einige früher ausgetheilte Eremplarien vorfinden sollten, bei Strase verboten; auch ist 
bereits gegen besagten Macklot wegen Uebertretung der Königl. Verordnungen das eintreten- 
de gefezliche Verfahren eingeleiter. Welches andurch auf ausdrüklichen allerhöchsten Befehl. 
öffentlich bekannt gemacht wird. Stutegart, den 30. Dee. 18o7. « 
Koͤnigl. Ministerium des Innern. 
DTecreder Kön. Ob. Fin. Kammer, Rechn. Depart, die Bihliotheken von Kloͤstern 
oder anderm aufgehobenen Stiftungen und Corporationen betr. d. d. 24, Dec. 1857. 
Den Koönigl. Cameral Verwaltungen aller derjenigen Orte, wo süh aufgehobene Klö-= 
ster, Stiftungen und Corporatidnen, von denen die Bibliotheken noch vorhanden sind., be- 
finden, wird hiemit aufgegeben, vollständige Catalogen derselben an das Rechnungs-Depar- 
tement der Königl. Ober-Finanz-Kammer einzusenden. Decretum Stuttgart in Kön. Ober- 
Finanz-Kammer, Rechnungs-Depart, den z4. Dec 1807 
Erk untnisse des Königk. Ober, Justiz-Colkegki IR Senats in Appellatsons= Sachem. 
Stutt gart, 19. Dec. In der Appellations-Sache von St. Georgen zwischen Jo- 
hann Georg Kammrerer von da, Klaͤger Appellanten und Andreas Rosenfelder ebendaselbst 
Beklagten Appellaten wurde die Urthel voriger Instanz bestätiget und ANt in die Kosten 
dieser Instanz verurtheilt. · « , 
lb. den 19. Dec. In der Appellations- Sache von Wildberg zwischen dem Mezger 
Johann Georg Noller dafelbst, Bekl. Appellanten, und- Magdalena, des Schumachers Wahl 
zu Althengstett Ehefran, gebohrnen Klenk, cum curat, Klägerin, Appellatin, die Paterni- 
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