Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Beiberichte sind auch bei unmittelbar au Se. Moaj, einzureichenden Memoriolien erforderlich, ras. Was 
für Ausnahmen hiekei Statt finden, ebend. Was bei ihrer Einschickung zu bcobachten, 133. — 
Besiz. Verfügungen öber den jüngsten sind an den II. Sen. des Ob. Just. Coll. gewiesen, 218. 
Besoldungswesen. Unter der Aufsicht des Rechnungs, Dep. der K. Ob. Fiv. Kammer- I71. Besol- 
dungsgüter, S. Berichte. Besoldangsyolz, Veräufserung desselben ist den Forstbegmeen 
verboten, 3435. Weinbesoldungen, 365. « 
Bettler fremde und einheimssche, wie in Ansehung beider von den Veamten zu verfahren sei, 448. 
Bevölkerungs= Tabellen gehdren zum Ressort des Ob. Pol. Depart. 213. 
Seilagerblcher. S. Lagerdücher. , - , 
Beisiz. Bärger= und Beisiz-Gelder gehbren zum Ressort des Rechnungs-Dep. der K. Ob. Fin. K. 171. 
Biblietheken von aufgehobenen Klbstern, Stiftungen u. s. w. Vollständige Catalogen davon einzusen- 
en, 637. . . . 
Bittschriften mehrerer Supplicanten duͤrfen ohne gemeinschaftlichen Gegenstand nicht gemeinschaftlich seyn, 
1i8.. Fuͤr jede ist ein besonderer Stempelbogen zu nehmen, ebend. In welchen Faͤllen sie unmit- 
telbar bei Sr. Maj. eingegeben werden können, ra5. — um Aufhebung, Nackhklaß oder Milderung 
ange ezter Strafen dürfen nirgends anders als bei dem K. Justiz= Ministerium, zum weiteren Vor#- 
trag an Se. Maj. übergeben und angenommen werden, 520. Unmittelbare des Theater-Perso= 
« nals und anderer, die mit dem Theater Beziehung haben, sind verboten, 349. S. auch Ein- 
gaben. .. 
Botenwesen. Perordnung, wegen Aufhebung desselben, 5. Neue Einrichtung an dessen Stelle, ebend. 
Anordnung der Amtsboren, ebend. Deren Bestätigung durch die Ob Post Direction, 100. Stras 
fe derer, die sich ferner der Voten bedienen, 0. Verordnung wegen heimlichen Boten, 109. 
Brandversicherungs-Anstalt. Die allgemeine gehört für das Ob Pol. Der. 218. Die Aufsicht über 
das Kassen= und Rechnungs-Wesen dabei für das Ob. Land. Oek. Collegium, 279, Ellwangen, 
Heilbronn und Rotweil werden erinnert, die Revisionen der aufgensmmenen Brandkataster zu 
beendigen, Nr. IX Vorgeschriebene kabellarische Form der daza gehöregen Aenderungs-Protokollr, 
ebend. Brandschadens-Umlage für Neu-Württemb. 115. Brand-Unglück in Winzlen, 
113. Zu Haiterbach, 73. Z " 
Branntweinbrennereien darf niemand ehne allerhoͤchste Erlaubnis errichten, 313. 
Braunische Beinbruch= Maschine. Empfehlung derselben, 366. 
Brief-Post. Dießfalsige Verordnungen, 116 folg. S. Post-Diensi= Instruktien. 
Brüben Bepartement 772, 220. 
Buchdrukereien u. Buchhandel sind der Aufsicht des Ob. Pol. Dep. unterworfen, 278. Das Postiulie= 
ren der Buchdruker ist verboten, 207. 6 
Bürger= Annahme. Oie Regulierung des Annabmgelds gehdrt für das Ob. Land. Oek. Coll. 2709. 
Bürgermeister. Der Detail-Einzug der Landesstenern ist von den Orts-Burgermeistern zu besforgen, 433. 
Börgerrecht. Bedingnis der Wiederaufnahme der Ausgewanderten in dasselbe, 89. 120. Die Aufna#= 
me in dasselbe gehdrt zum Ressort des Regim. Tep. 217. Diese soll in den Mediatstädten denen, 
die sich zu verthlichen denken, nicht erschwert werden, 461. Veorschiedenheit der christl. Rel. soll 
keinen divon aus chliessen, 610. 
Buͤrgersteuer. Die Regulierung derselben gehoͤrt fuͤr das Ob. Land. Oek. Collegium, 21. 
Burhfriede ist in der Residenz Stuttgart unverbrüchlich zu halten, 82. Umfang desselben, ebend. Wo 
diese Aufschrift in den Patrimonialberrl. Besizungen angebracht werden dürfe, 103. 
C. 
Calender. Neue Admodiation, 352. Vorgeschriebene Preise, ebend. Wiederholtes Verbot der Einfuhr, 
des Kovfs u. Verkaufs ungestempelter Calender, 621. Confiscation des Macklottischen genealogi- 
schen Calenders, 637. . , " » 
CamemlschvtciVottihtskBesvrgunqderS-tcucrgefchafte,422,fg.Jhrevorzdglichstespssichtchei 
demSteuersEfuzug,59c-.JhkCassqupundRechnungswefenistverAufsichtdezRechuupgss 
Dep. der Kön. Ob. Fin. Kammer unterworfen, I71. Die Descharschierung derselben ist dem Gen. 
Fin. Directerium überrragen, 173. Cameral-Cassiere, ebend. 
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