Nro. 10. 1808. 117
Königlich= Württembergisches
Staagts-und Regierungs-Blak..
Samstag, 12. Merz.
ral-Rescript, die Aushebung des Abzugs gegen Frankreich und das Fürstenthum Neuf-
Gene ! Chatel betreffend; vom 10. Merz 1808.
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. 2c.
Unsern Gruß 2c. Wir haben bereits unterm 106. Jul. 1806. verordnet, daß, da die
Exportations Steuer in Frankreich nicht Statt findet, die französischen Bürger dieses glei-
che Recht auch in den Königlichen Staaten genießen sollen, und in Ansehung des Fürsten-
thums Neuf-Chatel durch ein Decret vom 24. August ebendesselben Jahrs befohlen, daß
auch die Uncerthanen dieses Fürstenthums die Abzugs-Freiheit bei Erbschaften und Theilun-
gen genießen sollen.
Da jedoch neuerlich Reklamationen wegen der von einigen Beamten geforderten Abzü-
ge von solchen Erbschaften vorgekommen sind, so ertheilen Wir andurch sämtlichen Ober-
Souverainetäts= und Cameral: Beamten den Befehl, in allen einzelnen vorkommenden Fäl-
len Unserer allerhöchsten Verschrift dahin aufs genaueste nachzukommen, daß die gegen das
Reciprocum bestehende Abzugs-Freiheit der nach Frankreich und in das Fürstenthum Neuf-
Chatel gehenden Erbschaften und Vermögens-Theile beobachtet werde. Daran 2c. Stuttg.
den 20. Merz 1808. Kön. Ober-Regierung, Regim. Departement.
Ad Mend. Sacr. Reg. Maj.
Königl. Ober-Regierung, Ob. Pol. Depart. Die Belohnung wegen Rettung eines in
das Wasser gefallenen Kindes betr. d. d. 2. Merz 1808.
Die 6 jährige Tochrer des Weikersheimer Bürgers Johann Wilhelm Frisch hatte das
Unglük, im Vorbeigehen an der Schwemme zu Neubronn im Patrimonialamt Haltenberg:
stetten in dieses zum Theil über 38 Schuh tiese Wasser zu fallen. Der Taglöhner Gotefried
Wüst von Münster, der es zuerst bemerkt hatte, ließ seinen bei sich gehabten 14 jährigen
Sohn, den er am Nok festhielt, in die Schwemme hinein gehen, um das Kind herauszu-
iehen.
zieh Da aber das Wasser fuͤr diesen Pursch zu tief war, um bis zum Kind gelangen zu
koͤnnen, so zog der Varer seinen Sohn wieder zurük, und brachte das Kind mit Hülfe ei-
ner Stange so nahe an die Mauer hin, daß der inzwischen hergekommene Ortspfarrer