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A.) Im Allgemeinen.
a) Die Benennung des Orts und des Königl. Ober= und Cameralamts, auch wenn es
ein Patrimonial= Ort wäre, der Name der Patrimonial-Herrschaft, oder des fremden
Souverains, welchem der Ort gehört. «
b) Die Anzeige des Dokuments, des Jahrs, seiner Errichtung und des Blatts, worinn
das Gut im Allgemeinen oder Theilweise beschrieben ist.
e) Der Name und Zas Alter des Quits Besʒer abar. Traͤgers,und.
d) des Jahres, wann er mit dem Gut belehnt worden ist.
B.) Im besonderen, und zwar:
a) in Absicht auf die Bestand-Theile der Fall-Lehen, nämlich
aa) Wohnungen und die dazu gehörigen Wirthschafts-Gebäude, z. B. Scheuern, be-
sondere Viehstallungen, Wasch-und Bakhäuser, Wagenschöpfe, Keller 2c. und ob
diese Gebäude, und wie hoch, in der Brandversicherung assecurire seien.
bb) Leere Hofstäcte und die sogenanme Hofratthe.
Ee). Baum: und Gras= auch. Gemüse Gärten.— ——
dd) Wiesen und Mäder. —.. —— . ..
ee) Aeker. ·
ff) Weingärten.
88q) Waldungen.
hh) Waiden und de Felder.
üu) See, Fisch= und Krebs-Waseer.
Wobei bemerkt wird, daß dergleichen Feldgüter nicht stükweise und noch viel weni-
ger mit den Nebenliegern, sondern nach der Gesammt-Morgenzahl einer jeden
Gattung, aufzuzählen, und endlich diese zu summiren ist.
kk) Der bisherige Steuer-Anschlag sämtlicher Gebdude und Feldgüter, welche zu ei-
nem Fall-Lehen gehören.
b) In Absicht auf die mit dem Besize eines Fall #Lehens verbundenen Rechte, Freiheiten
und Beinuzungen, und zwar :
aa) welche die Cameralverwaltung oder das Ober= Forstame dem dehensmann zu Theil
werden läßt, z. B. Belohnungen für die Lieferung der Gült= und Theil-Früchte,
Frohndienste-Leistung und dergleichen; Bau' Brenn= und Zaun-Holz, und andere
Materialten, Bau: Reparations= Kostens-Beicräge; Waid= und Aekerich = Genuß
u. s. w. so fern solches Lagerbuch oder Observanzmäßig ist. Jedes solcher Rechte,
Freiheiten oder Beinuzungen solle dem wahren Werche nach angeschlagen und lder
Betrag angemerkt werden;
bb) welche dem Lehensmann von Communen oder Privaten ertheilt werden; z. B. Ge-
meinde Güter-Antheil, Bau= und Brennholz, Waid-Gerechtigkeit rc. oder Geld
und Früchte zur Beihülfe. Der Belauf und Werth derselben solle angegeben und
zu Geld berechnet werden.
Tc) In Absicht auf die Beschwerden, welche auf den Fall-Lehen ruhen, und zwar
aa) an Geld Heller= und Grund= Zinse, Bede, Urbar-Zinns, Spann= und Handdienst-
oder Frohn-Geld, Rauch oder Feuergeld, Wohnzins, Garnspinnen, Pfluggeld;