Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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erscheinende das, fuͤr sie hierdurch entstehende Praͤjudiz, sich selbst zuzuschreiben haben. Den 28. Merz 
1808. n. Württ. Local-Commission allda. - 
Biberach.Dieschonseit1742.dahieranhängigeConcurs-Sachederehemalienandkxskk 
mer und Puͤchler solle nach einem von dem Koͤnigl. Ober-Justiz- Collegio II. Szahgen Hand aitren 
sten Besehl, wo möglich auf den Weg dem Güte erledigt, und die von einem der vorzüglichern Glaubiger 
neuerlich gemachte Vergleichs -Vorschläge den übrigen Glaubigern vorgelegt werden. Zu dieser Verhandlung ist 
Montag der 16. Mai d. J. anberaumt worden, und es werden deswegen die Erben der inzwischen verstorbe- 
nen Kramer= und Pächlerischen Glaubiger aufgerufen, an diesem Tag Morgens 0# Uhr auf dem hiesigen Rath- 
hause vor dem Oberamts-Gerichts entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte ohnfehlbar zu 
erscheinen, sich, soweit es bei der den a8. Nov. 1806. gepflogenen Vergleichs-Handlung noch nicht geschehen 
ist, als die rechtmäßige Erben der verstorbenen Glaubiger hinlänglich zu legitimiren, und ihre Erklärung ad 
Protocollum zu geben, im Ausbleibungsfall aber sich den für sie daraus entstehenden Nachtheil selbst zuzu- 
schreiben. Den 13. Febr. 1808. - Kön. Württ. Oberamt allda. 
Geisingen, Oberamts Marbach. Da alle bisher angewandte Correktions-Mittel bei dem schon un- 
term r3. Jun 1807. mundtodt erklärten Johann Georg Niethammer, Müller zu Geisingen, nichts zu fruch- 
ten scheinen, und er in seinem asotischen Lebenswandel fortfährt, so wird jene öffentliche Bekanntmachung, 
daß Niethammer für mundtodt erklärt sei, hiemit erneuert, und jedermann gewarnt, bei Verlust seiner Forde- 
rung sich mit ihm in einen Borg einzulassen, zugleich werden alle diejenigen, die eine liquide Forderung an 
denselben zu machen haben, hierdurch aufgefordert, solche unterm Termin von 4 Wochen bei dem Schult- 
hrißen= Amt daselbst bei Verlust derselben einzugeben. Den 24. Merz 1808. Oberamt Marbach. 
Eglofs. Nachbe zannte, auf der Wanderschaft, auch sonst unwissend wo abwesende, der Militär Con- 
scription unterworfene disseitige Unterthans-Söhne werden hiemit aufgerufen, sich binnen 4 Monaten dahier 
einzusinden, und wegen der ihnen obliegenden Militärpflichtigkeit die weirere Weisung oder widrigenfalls den 
Verlust ihres Unterkhanen= und Bürgerrechts und die Confiscation ihres Vermögens zu gewärtigen. Dieser 
Vorladung haben zu folgen: Anton Neidhart, Schreiner. Mart. Schele, Schmid aus dem Thal. Martin 
Haas, Schuster von Eglofs. Ant Fähnle, Wagner vom Schaulings. Fidel und Mang. Bihler, Schreiner 
und Müller von Linzgis. Joh. Haas, Weber von Schnaidt. Cornelius Kleiner, Zimmermann von Reutte. 
Mart. Reich, Schreiner von Mühlbolz. Jos. Bodenmüller, Maurer von Hummelberg. Ant. Vogler, Ham- 
merschmid aus dem Loch. Paul Haug, Müller von Riggen. Z * 
Kön. Wutt. Fürstl. Windisch= Grätz. Patrim. Obervogteiamt. 
Löwenstein. Alle Cantonspflichtige aus dem Patrimonial-Obervogteiamt Löwenstein mit Einschluß 
der Aemter Sulzbach und Schmidthausen, welche sich in andern Königl. Württemb. Amtebezirken befinden, 
werden hiermit aufgefordert, sich unverzüglich in ihr Heimwesen zu begeben, indem das Conseriptions-Geschaft 
in der Patrimonial-Herrschaft Köwenstein, bald vorgenommen werden wird. Im Fall des Nichterscheinens 
ha sich ein jeder der in den allerhöchsten Conscriptions-Gesezen enthaltenen nachtheiligen Folgen zu gewärti- 
gen. .. » VNPatrimon. Obervogteiamt allda. 
Altdorf. Der Offiziers- Bediente vom Koͤnigl. Fuͤsilier-Regiment von Neubronn, Joseph Wochner, 
von hier, ist aus der Garnison Kochendorf den 12. 8 d. J. kreulos entwichen. Sämtliche Behörden wer- 
den daher geziemend ersucht, auf denselben fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder hieher oder an sein 
Commando gefälligst einliefern zu lassen. Den 18. Merz 1808. Kön. Württ. Oberamt. 
Rottweil. Der unter dem Garnisons-Regiment zu Hohen-Asperg gestandene Gemeine, Bzptist Lin- 
senmann, von hier gebürtig, ist unterm 12. und 13. Merz Abends, mit seinem Mädchen von der Gainison zu 
Hohen Asperg entwichen. Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden nun ersucht, diesen Deserreur, wo er sich 
betreten lassen sollte, zu arretiren, und an das hiesige Oberamt, oder die nächstgelegene Militär-Behörde gegen 
Ersaz der Unkosten einzuliefern. Den 21. Merz 1808. Kön. Oberamt. 
Urach. Nachbenannte bei dem Kön. Jäger-Regiment Herzog Louis gestandene Gemeine sind vom Ar- 
meekorps im Feld desertirt: 1) Johannes Häring, von Dettingen, den a1. Jun. 2) Melchior Schoch, von 
Zainingen, im Oktobr. 3) Joh. Georg Huber, von Mezingen, im Jun. v. J., und zwar lezterer mit dem 
Diensipferd und Equipage. Alle Amtsstellen werden daher ersucht, auf diese Deserteure zu fabnden, sie auf 
Betreten zu arretiren, und entweder an die Militär-Behörde, oder an das hiesige Oberamt einltefern zu lassen. 
Den 25. Febr. 1808. Oberamt allda.
	        
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