Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Sachsen  hereingebrochene  Verhängniß  schwerlich  abzuwenden  vermocht
  hätte,  weil  dasselbe  seinen  Ursprung  zum  größten  Theil  in
Verhältnissen  hatte,  welche  persönlicher  Einwirkung  so  gut  wie  unzugänglich
  waren.  Eine  dominirende  Rolle  spielte  hierbei  die  äußerst
ungünstige  geographische  Lage  Sachsens,  welche  jeden  Vergleich  mit
der  ähnlichen  Position  Bayerns,  Württembergs,  Badens  und  Hessens,
die  trotzdem,  daß  sie  ebenfalls  erst  im  Herbst  des  Jahres  1813,
von  Napoleon  sich  getrennt  und  der  Sache  der  Verbündeten  angeschlossen
  hatten,  ihren  gesammten  Länderbesitz,  selbst  den  durch
Napoleons  Zuweisungen  erworbenen,  in  der  Hauptsache  sich  erhielten,
  unstatthaft  erscheinen  läßt.  Immerhin  ist  es  ein  Zug
landesväterlicher  Fürsorge,  der  dem  Herzen  Friedrich  August  des
Gerechten  zu  hoher  Ehre  gereicht,  daß  er,  als  Napoleon  ihm  in
dem  bekannten  Ultimatum  nach  der  Lützener  Schlacht  die  Alternative
  zwischen  Wiederanschluß  der  sächsischen  Politik  an  Frankreich
und  feindlicher  Behandlung  der  sächsischen  Lande  stellte,  sich  hauptsächlich,
  um  die  Drangsal  einer  solchen  feindlichen  Behandlung  von
seinen  Unterthanen  abzuwenden,  zu  dem  Ersteren  bestimmen  ließ.
Die  Bevölkerung  Sachsens  rechnete  ihm  dies  hoch  an  und  gab  ihm
bei  seiner  Rückkehr  in  das  Land  im  Jahre  1815  durch  rührende
Kundgebungen  treuer  Anhänglichkeit,  welche  den  schwergeprüften
Fürsten  nicht  in  Zweifel  ließen,  daß  er  an  der  Liebe  und  Verehrung
  seiner  Unterthanen  durch  die  unmittelbar  vorhergegangenen,
für  Sachsens  Geschick  so  inhaltschwer  gewordenen  Ereignisse  keine
Einbuße  erlitten  habe,  davon  augenfälliges  und  beredsames  Zeugniß.
Auch  Solche,  die  an  Friedrich  Augusts  Entschlüssen  in  jener  Zeit
Allerlei  zu  bemängeln  haben,  erkennen  dies  an  und  ein  sächsischer
Geschichtsschreiber,  der  namentlich  die  auswärtige  Politik  Friedrich
Augusts  harter  Kritik  unterzieht,  läßt  ihm  doch  im  Allgemeinen
die  Anerkennung  widerfahren?),  daß  er  „die  Liebe  und  das  Ver-*)

  Vergl.  Flathe,  Geschichte  des  Kurstaates  und  Königreiches
Sachsen.  2.  Band,  S.  559.