Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Nro. 32. 1808. 365 
Koͤniglich, Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 16. Jul. 
  
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Verordnung, die Schließung oder Verwahrung der Keltern betreffend. 
In dem Waiblinger Amtsort Korb ereignere sich der Unglaksfall, daß ein dreijahriges 
Kind in ein Dockenloch der dortigen Kelter, welche vom allen Seiten offen stand, hinein- 
fiel, und, da solches voll Wasser war, darinn ertrank. Es ist nun zwar bereits die Ein- 
leitung getroffen, daß die Kelter zu Korb beschlossen gemacht werde, 46 wie auch die mei- 
sten Keltern im Königreich entweder mit Mauerm umgeben, oder mit Verlattungen geschloß 
sen sind. Damit aber dergleichen Unglüksfälle an Orten, wo die Keltern bis jejt nicht- * 
hoͤrig verwahrt sind, verhuͤtet werden, so wird saͤmtlichen Koͤnigl. Beamten aufgegeben, 
dafür zu sorgen, dao Elben gehörig geschlossen werden, damit Kindern der Einttitt in 
dieselben gehemmt sei. Stuttgart, den 8. Jul. 1308. Königl. Minister, des Innern 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der indirekten Steucnn, en 
die Koönigl. Oberbeamte, betreffend die Anschaffung der Zoll= und Accise -Ordnungen, 
d. d. 13. Jul. 1808. 
Da von verschiedenen Seiten her die Anzeige gemacht worden ist,, daß mehrere Ge- 
meinde-WVorsteher noch nicht mit Zoll= und Aceise-Ordnungen versehen seien, so thaben die 
Königl. Ober-Beamte unverzüglich die Einleitung zu treffen, daß da, wo die durch das 
Staats= und Regierungs-Blakt mithetheilten Exemplarien für jene Vorsteher nicht hinrei- 
chen, das weitere Bedürfniß von der Königl. Hof= und Kanzlei-Buchdrukeren auf Kosten- 
der Gemeinden angeschaf? werde. Stuttgart, den 13. Jul. 1805. 
Königl. Forst-Depart. an sämtliche Königl. Ober-Forst-Aemter, die Be berichte ron den Königl. 
Cameral-Aemtern betreffend, d. d. 5S. Jul. 1808. 
Die samtliche Königl. Oberforst-Aemter werden hiedurch angewiesen, bei solchem aller- 
unterthänigsten Eingaben, welche noch weitere Notizen von Königl Cameral-Aemtern er- 
fordern, den Supplicanten aufzugeben, daß sie von den betreffenden Cameral-Aemtern die 
ebenfalls erforderliche besendere Beiberichte nachsuchen, und beiöringen sollem Deeretum in 
Königl. Forst-Departement, den s. Jul. 1808.
	        
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