Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Die entbehrlichen Guͤter und Gebaͤude sind nach Größe und Beschaffenheit zu beschrei- 
ben, und anzuzeigen, wie sie kuͤnftig zu benuzen, wie hoch sie zu verpachten seyn, und 
welchen Verkaufswerth sie haben moͤchten. 
Endlich ist. noch anzufuͤgen, ob und wozu die ausser Thäeigkeit gekommenen Subjsecte 
etwe künflig noch zu gebrauchen, und ob ihnen nicht bereies andere Aemter Übertragen wor- 
den seien. Stuttgart, in Ksnigl. Ober Finanz-Kammer, Departem. der indirebten Steuern, 
den 3. Aug. 188. 
Verordnung, die Berichte vom Absterben Königl. Pensionairs betr. vom 1t. Aug. 1808. 
Da die Königl. Beamte welchen die Bericht-Erstattung von dem Absterben der Ksn. 
Penstonairs obliege, dem Rechnungs-Departement der Konigl. Ober-Finanz-Kammer die An- 
zeige davon nicht immer ordnungsmäsig machen, so werden dieselben hiemit wiederholt erin- 
nert, diese Anzeige, welcher jedesmal der Todes= Schein beizulegen ist, künftig in keineim Fall 
mehr zu unterlassen. Stuttg. im Rechnungs-Departement der Kön. Ober-Finanz-Kammer, 
den 11. Aug. 1808. · « 
ErkenntnEissedesKöwWer-Just.GllegiilltenSenats. 
Stuttgart. Den 9. Ang. wurde die Appellations-Sache von Urach, in Sachen 
der Theresta Faurin zu Ludwigsburg cum curatore Klägerin, Antin, wider Christoph Strei- 
cher von Dettingen, Uracher Oberamts, als obrigkeitlich bestellten Pfleger des Christoph 
Brudi von da, Bekl. Aten, peto satisfactionis privatæ ex stupro & alimentationis Prolis, 
wegen Mangels in den Formalien von Amtswegen verworfen. 
kodem wurde die Appellations. Sache von dem Stadtgericht Böblingen, in Sachen des 
Cars Schweizer, Saifenfieder allda, Kl. Anten, wider Carl Lohnes, Apotheker, und Carl 
Auberle ebendaselbst, Bekl. Aten, Schuldenlofung innerhalb Monatsfrist betr., aus Mangel 
einer Beschwerde, jedoch unbeschadet der Jahres-Losung, von Amtswegen verworfen. 
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 2. Aug. den Obrist' 
Lieut#enant v. Wambold zum Königl. Kammerherrn allergnädigst zu ernennen geruht. 
Se. Könegl. Majs. haben durch ein Decret vom 9. Aug. den in Königl. Preuß. 
Diensten gestandenen von Donopp als Second-kieurenam bei dem Linien-Infanterie- Re- 
gimene von Phull, und 
durch ein Decret vom ro. Aug, den in vormalig Churheß. Diensten als Portd'epee= 
Fähnrich gestandenen Casselmann als Second-Lieutenant bei dem Linien-Infant. Regim. 
Kronprinz allergnädigst angesiellt. 
Se. Königl. Maj. haben Sich bewogen gefunden, vermäg allerhöchster Resolution 
vom 4. Aug. den bisherigen katholischen geistlichen Rarh und Stadepfarrer allhier Bren- 
tano zum Stadtpfarrer in Radolphzell und Dekanat: Commissaire über die disseitigen Pfar- 
reien der beiden Landkapitel Reichenau und Stein zu ernennen, und dagegen dem bieherigen 
Decangts-Commissaire und Stadtpfarrer Keller in Radolphszell die hiesige kathelische 
  
 
	        
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