Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Wornach sich die Königl. Postämter und Post. Stallmeistereien zu achten haben. Stute- 
gart, den 3. Febr. 1308. Königl. Reichs-Ober-Post-Direction. 
Das Königl. Medicinal-Departement monirt die noch ausstehenden Berichte über das 
Medicinal-Personale, d. d. 25. Jan 1803. 
Den Königs. Ober= und Souverainetäts-Beamtungen ist unterm 16. Nov. vor. Jahrs 
(Staats= und Reg. Blat# Nro. lo#z.) aufgegeben worden, innerhalb 6 Wochen Verzeichnisse 
über die für das Medicinalwesen aufgestellten Personen einzusenden. 
Da nun diese Verzeichnisse von mehreren Beamtungen noch nicht eingekommen sind, so 
will man solche längstens innerhalb 14 Tagen gewärtigen, widrigenfalls man sie durch er- 
presse Boten auf Kosten der Saumseligen abholen lassen wird. Stuttgart im Königl. Me- 
dicingal Departement, den 25. Jan. 1808. 
Königl. Conseriptions-Commission. Eremtions-Gesiche betr. d. d. 27v. Jan. 1808. 
Da man bei mehreren eingesommenen Exemtions-Gesuchen wahrnehmen müssen, daß 
nicht alle Requisite in Berichten und Attestaten beobachtet seien, welche der G#. 21. der 
Conseriptions-Ordnung und das General-Reseript vom 28. März 1307. so deutlich als 
bestimmt vorschreiben, und ohne deren vollständige Beobachtung die Königl. Conseriptions= 
Commission über die vorliegende Umsiände zu erkennen nicht ermächtiger ist, also mit unnd- 
ler Mühe und Zeitverlust das Abgehende immer vorerst ergänzen lassen muß; so werden an- 
duuirch die Königl. Kreis= und Oberämter an die pünktlichste Beobachtung der obenbemerkten 
Hechen Vorschriften erinnert. Stuttgart in Königl. Conseriptions= Commission, den 27. 
du. 1308. 
Signatur der Rechnungs-Kammer der indirekten Steuren, wegen Einsendung der Joll- 
Umgelds 2c. Rechnungen, d. d. 209. Jan 1808. 
Es werden die Zoll= Umgelds-Accis= und Tar-Rechnungen häufig unter der Addresse 
der Königl. Ober-Finanz-Kammer der indirekten Steuren, statt an die Rechnungs-Kammer 
dieses Departements eingesendet. 
Da hiedurch der Geschäftsgang unnöthig erweitert und aufgehalten wird; so sind diese 
Rechnungen künftig ohne weiteres an die betreffende Stellen der unterzeichneten Rechnungs- 
Kammer einzusenden. Stuttgart, den 20. Jan. 1808. 
Königl. Rechn. Kammer der indirekten Steuren. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ob. UApp. Trib. zu Tübingen. 
In der hosgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung ge- 
wiesenen Appellations: Sache von Marbach, zwischen Maria Dorothea Krautwasser, geb. 
Feuerabendin in Lauffen, Klägerin NXtin, und Conrad Daiber, Schmid in Marbach, Bekl. 
At. in pundto fatisfattionis privetz & alimentationis prolis, wird nach erkanntem und voll- 
führtem Beweise durch Zeugen und Eid, die Urtel voriger Instanz abgeändert, und unter 
Vergleichung sémtlicher Prozeß= Kosten, ein nach allen Punkten taxarorisches Erkenntniß 
ausgesprochen. Den 28. Jan. 1308.
	        
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