Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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ihn im Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwahrt entweder zu seinem Regiment oder an unterzeichnete 
Stelle einliefern zu lassen. Den 6. Dec, Freih. von Tessin. Patrimon. Amt allda. 
Michelbach, im Kreise Oehringen. Der unter dem Königl. Garnisons-Regiment zu Hohenasperg als 
Gemeiner gestamene Friedrich Röder von Finsterroth ist im Okt. d. J. von seinem Regiment desertirt. Es 
werden daber alle Civil-und Militair-Behörden geziemend ersucht, auf gedachten Deserkeur zu fahnden, und 
denselben im Betretungsfall an sein Regiment ausliefern zu lassen. Derselbe ist 26 J. alt, 6 Schuh groß, 
bat blonde abgeschnittene Haare, ein rundes feuriges Gesicht, länglichte Nase, rundes Kinn und weiße Jähne. 
Den l. Dec. 1808. "„ Ober-Vogteiamt allda. 
Weikersheim, im Kreis Oehringen. Der unter dem Königl. Infanterie-Regiment von Mull ge- 
standene Gemeine Jehann Jacob Bauer aus Ebertsbronn ist den 16. Okt. d. J. aus der Garnison Heilbronn 
desertirt. Es werden dahero sämtliche Orts-Obrigkeiten geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, 
im Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwahrt entweder in die Garnison Heilbronn oder an unterzcichne- 
te Stelle einliefern zu lassen. Den 19. Nov. 1808. Patrimon. Amt allda. 
Leinstetten. Der wegen seines vaganten Lebens zur Arbeits-Compagnie abgeführte Johann Merkt 
ist per Reicrptum cleem. vo.n Zr. v. Mon. auf 4 Monate dahin allergnädigst verurtheilt, und nach Ver- 
fluß seiner St'rafzeit in seinen Geburts-Ort Leinstetten verwiesen worden. Den 21. Sept. 1808. 
Gräfl. von Sponekisches Patrim. allda. 
Mühlhausen am Nekar. Conrad Kaiser von Gros-Ingersheim, welcher wegen Diebstal hier rerhaf- 
tek war, ist den 13. Dec. Nachts aus seinem Arrest entwichen. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher 
geziemend ersucht, auf ihn zu fahnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt zum hiesigen Patrimonial-Amt 
einliefern zu lassen. Er ist 23 J. alt, 5 Fuß V5 Zoll groß, untersezter Statur, hat braune Haare, ein 
vollkommenes blatternarbigtes Angesicht, blaue Augen, aufgeworfene Lippen, und ein rundes Kinn; und wan 
beim Entweichen mit einer baumwollenen Kappe, einem alten Zwilchkittel, rothen Barchet-Wammes, alten 
leinenen Ueberhosen, guten schwarz ledernen Hosen, und guten Stiefeln bekleidet. Den 14. Dec. 1808. 
Patrimonial= Amt alida. 
Beilstein. Bietigbeim. Wegen der zwischen Kaltenwesten und Gemrigheim beim Herrschaftwald 
Gerbersloh an dem Jägerpursch Christian Fischer den 20. Aug. verübten mörderiscken Schlägerei wird vi Re- 
taripti Clem, des rsten Senats Königl. Ober-Justiz= Colle iums, d. d. 4. Oct. eine Belohnung von 2 fl. 
demienigen zugesicherr, welcher die Entdekung der Thäter durch Angabe ezeur zum Zwek führender Mork. 
male bewirken würde. Diese Entdekung wird desto dringender empfohlen, je mehr an der Entdeckung dem 
Mißhyandelten, den Verdächtigen, und überhaupt der Justiz gelegen ist. Den 12. Oct. 1808. 
Oberämter Beilstcin und Bietigheim. 
Ellwangen. Der bevorstehende kalte Markt wird auf den bisher gewöhnlichen Termin, und zwar 
der Roßmarkt am Mont“g und Dienlsag den 1 und loten, der Rindvieh-Markt am I1##ten und der Krä 
mermarkt am 12 Januar des folgenden Jahrs dahier abgehalten werden; welches hiedurch mit der Bemerkung 
öffentlich bekannt gemacht wird, daß nach einem allerhöchsten Nefcripr Nönigl. Ober-Regierung Ober-Poli- 
zel-Deparrement vom 6. d. Mon. dieser Markt fürohin durchgängig nach den im Kbyigreihh in Beziehung 
auf Märkte allgemein geltenden Gesezen und Verordnungen wird behandelt, und alle Abweichungen hievon, 
namentlich das Verdot gegen den Vieh-Einkauf vor und nach dem Markt, der Zwang, bis nach dem Umritt 
in der Stadr zu bleiben, so wie der Umritt selbst, die Verschiedenheit bei Bestimmung der Hauptmängel und 
dergleichen abgestellt, mithin auch von den vorgehenden Kauf= und Tauschhändeln die Soll-Accis= und an- 
dere Abgaben nach den bestehenden Vorschriften werden eingezogen werden. Uebrigens ist die durch das Kö- 
nigl. General-Rescript d, d. r6. August allgemein verbotene Ausfuhr und der Verkauf der Pferde aus dem 
Reich vom 1. Jan. 18090. an in der Maaße durch ein allergnäddigstes Rescript des Königk. Staats-Ministerii 
vom 25. vor. Monats wieder gestattek worden, daß es hierin bei den Bestimmungen der Accis-Ordnung 
S 45. und in Ansehung der erlaubten Pferde-Ausfuhr wei dem in der Zoll-Ordnung bestimmten Ausfuhr-Zell 
von 16 Kreuzer per Stuk sein Verbleiben haben solle. Den 8. Dec. 1808. Kön. Kreisamt. 
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