Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Formul ar Nr. 4. 
Certisica t 
über 
in vermeldte Tabaks-Ausfuhr. 
Nota. Wenn der ausgeführte Tabak aus den Magazinen der Regie erkauft gewesen — mithin eine 
Räckvergütung hierauf anzusprechen ist, so wird das Certificat dem Eigenthümer oder seinem 
Fuhrmann zurückgegeben. 
  
Zeugniß des Gränz-ZBollamts: 
Invermeldte Ladung ist umer dem heutigen Tag bey der hiesigen Gränz-Zoll= Stätee 
erschienen, visitirt, und nach Gewicht und Gattung richtig erfunden worden, wornach solche 
wirklich übrr die Gränze abgegangen ist. 
Datum 
Gränz-Zoll-Amt.
	        
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