Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Domaͤnen. Die Aufsicht uͤber tie K Staats-Domaͤnen ist dem Landw. Dep. der K. Ob. Fin. K. über- 
tragen, 7. 170. 
Domneh Kannber. (Hof= und) Purificarion und Abtretungen zwischen derselben und der Finanz-Kammer, 
7. ar. Einrichtung des Hof und Domänen-Kammer-Collegiums und seiner Balleien, rr 
Durchgangs-Soll. Wovon und wo zu entrichten, Sollord. 9. 31. Obliegenheit der Tranfttierenden, 
ebend. In wie fern Fuhrleute ihren Weg ungehindert biß zur Aus#rittS-Station fortsezen kennen, 
5. 35. Nisitation an dem Granz-Zollamt, 5. 36. Allgemeinheit dieser Visitation, §. 37 Rückber- 
gütung bei durchgeheuden Gütern, 5. 38. Was dabei von Seiten des Granz-Zollamts zu beobachten, 
ebend. Verfahren bei unterbrochenem Territorium, §5. 40. Verladung der Durchgangsgüter im Lan- 
de, F. 41. Speditions-Waaren, die an innländische Spediteurs geschikt werden, §. 42. Vuorschrift, 
wenn Caarmn aus dem Lagerhaus entfernt werden, ebend. Verwandlung des Durchgangs= und Ein- 
gangs= und Consimo-Guts, k. 43. Verordnung wegen durchgehender Marktwaaren, 9. 44. · 
DurchanSS’Zoll-Zeichcn-Mms9«34-363?s38«40.41.42.Zurückiendungderselbekrandcesolb 
ontrole-H.39. 
E. 
Ehesachen. Zur Behandlung derfelben bei Protestanten sind gemeinschaftliche Oberaͤmter angeordnet, 7. 17. 
Wie bei Ehen verschiedener Confessions-Werwandten zu verfahren sei, 610. Was die K. Notarien bei 
Chestiftungen zu beobachten haben, 8. 564. S. auch Dispensation, Trauungen cc. 
Ehre bürgerliche. Die Wiederherstellung derselben ist dem II. Senat des K. Ob. Just. C. übertragen, 5. 218. 
Ausnahme, ebend. 
Ehrschaz. 8. 137. 
Eich, s Getraͤnke. 
Eingaben. Unmittelbare an S. M. sind ohne Beiberichte verboten, 7. 14. Wiederholte Erinnerung wegen 
derselben, 8. 417. S. Bittschriften te. 
Eingangs= Foll. Bei was für Gütern er Statt finde, Zoll-O. J. 45. Wo und wie einzuziehen, ebend. 
Viee diestials mit Waaren, die von Ausländern auf innländische Märkte gebracht werden, zu hal- 
ten sei, F. 48. « 
Einkindschafts-Vertraͤge. Wem die Erkennung daruͤber zukomme, 8. 327. 
Einquartierungs-Sachen gehören für das K. Ob. Pol. Dep. 7. 218. S. Quartier. 
Eisen. Rohes. Zoll. S. Zolltarif. Oie Einfuhr davon bleibt verboten, 8. #. Ein= und Ausfuhr-Zoll 
von altem, zerbrochenem, 308. Dießfalls vorgeschriebene Vorsicht, ebend. Ein= und Ausfuhr-Zoll 
Z von Eisen- Feilspaͤnen, ebend. 
Eisenwaaren. Auslaͤndische. Einfuhr, Abgaben und Stempelung, 7. 74. Impost auf die Einfuhr solcher, 
wovon auf den innlaͤnd. Werkern und Fabriken keine aͤhnliche gemacht werden, und die aus lauter Ei- 
sen bestehen, 8. 77. Zoll-O. V. 60. Von Stemplung der auslaͤnd. und innlaͤndischen, 77. 78. Das 
Hausseren mit ausländ. Sensen, Sicheln und dergl. verboten; dagegen zwölf neue Händler der inn- 
länd. Sensen u. s. w.; mit Patenten versehen, im Königreich vertheilt werden sollen, 8. 222 Daß 
hiedurch der Handel der übrigen privilegirten Eisenhändler nicht beschränkt werden sell, 330. 
Eisenwerke: Ludwigsthaler. Administration desselben, 7. 5. Abtheilung der Christophsthaler, 8. 54. Daß 
die Beamten bei Eisenhütten den Kreissteuerräthen nicht untergeordnet seien, 7. 1I. Nähere Bestim- 
mung, die Frohnfreiheit der zu Eisenwerkern gehörigen Personen betr. 8. 657. 
Eltern, (. Erziehungswesen. 
#Entlassungs= Gesuche, aus dem Kön. Militairdienst, unstatthafte, 8. 237r. 
Epidemie s. Medic. Dep. 
Erbfolge in den Fürstl. Gräfl. und adelichen Famslien, 8. 221. 
Erbschafts-Theilungen. Ihre gesezmässige Behörde, 8. 327. 
Erbschaften von liegenden Gründen, in wie fexn accisfrei, Acc. O. F. 65. 
Erb-Reichs= Marschall; Erb--Reichs= Oberhofmeister; Erb, Reick s, Cber, Rammerherr., und 
Erb-Reichs-Danner, 8. 2963. . 
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