Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Aufwand ollein zu tragen verbunden, sondern auch den appellatischen Erben die saͤmtlichen, 
in der Arpellarions-Instanz ihnen verursachten Prezeß-Kesien, nach derlelben Liquidirung 
und oberstrichterlicher Ermäsigung zu erstatten schuldig seyn soll. Den 28. Merz 18090. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegii litemn Snars. 
1) In der Reches Seche von Groß Sachsenheim zwischen dem KLammvirth Kauff- 
mann in Umeremberg Kläger, gegen Georg Kunlen und Consorten daselbst, Beklagte, ei- 
e Schadloshaltungs-Klage betreffend, wurden die von dem Unterrichter unter dem 1. Okt. 
und 10. Dec. 1807. ausgesprochenen gerichtlichen Erkennenisse der Relcriptum als nichrig 
kasstrt. Seuttgart, den 22. Merz 1800 ' 
2)InderSchnldklag-SachedesHandecsmannsFriedr.Chkist.Bebxanalingen, 
Klägers an einem, wider den Fuͤrstlich Waldburg- Zeilischen Hef: Kaplan Franz Joserh 
Hartmann zu Vollmaringen, Beklagten am andern Theil, wurd auf Abschwézung des dem 
Kiêger deferirten Judicial: Eides, nach zuvor durch den Prokurator des Beklagten in des- 
sen Seele abgelegtem Eid für Gefährde, mittelst Bescheides erkannt. Den 4. April 1809. 
  
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom o. Merz 
den General Masor v. Stettner zum Brigadier der aten Cavallerie: Brigade, und 
durch ein Decret vom 20 Merz die beiden Unterofficters vom leichten Bataillon von 
Brüsselle Haderer und Veilmann zu Lieutenams, den erster= bei diesem, ren andeen 
aber bui dem leichten Batatllon v. Wolff; ferner 
durch ein Decret vom 31. Merz 
den in Oestreich. Diensten gestandenen Grafen v. Bylandt zum Second-Lieutenant 
bei de Garde zu Fuiß, 
den Cader Lindner vom bin. Inf. Regiment von Franquemont zum Unterlieutenane 
bei diesem Regiment; endlich 
durch ein Decret vom 1. April den bisherigen General Quartiermeister, General-Major 
v. Theobald zum General-Adjuranten, und 
den Second-Lieutenant bei der Garde zu Fuß, Grafen von Byland zum Konigzl, 
Kammerjunker zu ernennen allergn digst gernht. 
Vermöge allerhöchsten Decrets von ebend. haben Se Königl. Majs. dem bieherigen 
Registrator Bux bei dem Departement der indirekten Steuern die Land= u. Oberumgelders= 
Stelle in Biberach, mit Belbehaltung stines Rangs — die dadurch erledigee Registrators- 
Seelle dem allda angesiellten Secretarius Auch, mit Beibehaltung seines Charakters, und 
endlich die Stelle des Leztern dem bei der Registratur der ältern Akten angestellten Regi- 
strator Pfeiffer, zu übertragen, und 
den Bereiter Müller auf sein allerunterthänigstes Ansuchen aus Königl. Diensten zu 
entlassen gnädigst geruht. « 
Se..jibuigl.Maj.habendenLegatione-Secket·air.vonThumbaufseinunkekkhä- 
ggstes Aäfuckgm von dieser Stelle, zugleich aber auch als Kammerjunker gnaͤdigst entlassen. 
Den 2. April.
	        
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