Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

137 
Liebhaber können sich an diesem Tag Vormittags o Uhr in hiesiger Cameral--Verwaltung einfinden, die naͤ- 
here Beringungen vernehmen, und hadben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen Prarikats und Bermoͤgens halder 
zu Stellung einer Caurion von 600 fl. auszuweisen. Den 20. Merz 1820. Koͤn. Lameralamt allda. 
Besigbeim. Die Lommuyschgabraie allhier wird Mutwoch den 10. Apr. Vormittags 10 Uhr auf 
dem biesigen Rathhause verliehen werden auf 3 Jahre von Mich),elis 1800 bis 1812. Dieselbe darf zwar mit 
600 St.#k Schaafen beschlagen werden, woran der Bestinder 250 Stük zu halten berechugt ist. La aber 
die Schonung des Brachbaus eine Hauptbedingung bei der Verleihung ist, so muß die Anzahl der zu balten- 
den Schaafe mit der Möglic#keit, solche des Brachbaus unlbeschadet zu ernähren, ins Verhältnis gestellt wer- 
den. Neben dem wohlgebauten Schaafhause genießt der Beständee einen Wurzgarten, einige Allmanden, 72 
Nächte Wahlpfurch und den Winterpförch, und werden die Schäfermeister, welche zum Bestande Lust haden, 
jedoch zum Aufstreich nur alsdann zugelassen werden, wenn sie sich wegen ihres Vermögens und Prchikats 
durch gute Zeugniße ausweisen können, zu der Verleihung eingeladen. Den 7. Apr. Oberamt Birtigheim. 
Heilbronn In hiesigem Oberämt werden folgende Schaafwaide Verleihungen vorgenommen werien. 
Zu Nekargarkach am Duünstag den 25. Ipril auf 6 Jahre. Die Watde erträgt 4% Stük, der Bestäider ge- 
nießt freie Wohnung nedst Schener, Stallung und s Mrg. Wiesen, auch erhält er jährlich eine bürperliche Holz- 
gabe. Zu Horkheim am Mittwoch den 26. April auf ; Jahre; diese Waide darf mit 460 Stük beschlagen 
werden, wovon die Bürgerschaft 205 Stük zu halten berechriget ist. Neben freier Wohnung genießt der Be- 
ständer Mrg. Wiesen und einen Krautgarten. Zu Untereisesheim, wo die Waide 230 Skük erträgt, am 
Donnerstag den 27 April auf z Jahre. Der Bestander genießt freie Wohnung und bedeutende bürgerliche 
Benecsicen. Die Verleihung wied jedesmal morgens 8 Uhr auf dem Rathhause des Orts vorgenommen. Für 
das Bestandgeld muß Caution on baarem Geld oder Liegenschaft oder Bürgschaft geleistet werden, und haben 
sich die Liebhaber wegen ihres Prädikats und Vermögens auch Meisterrechts gehörig auszuweisen. Heilbronn, 
den 8. April 1809. Oberamt allda. 
Welzheim. Bis Freitag den 2 . April d. J. werden auf der Strasse von Welzheim nach Lorch 3 Di= 
strikte zu chausseemäsiger Herstellung im Abstreich verliehen werden. Die Riebhaber, welche sich über die dozu 
erforderliche Kahlgkeiten und Vermsgen mit obrigkeitlichen Zeugnissen ausweisen können, wollen sich daher an 
gemeldtem Tag Morgens o Uhr bei dem ersten Distrikt, der im Lorcher Wald anfängt, ein#inden und der 
weitern Verhandlung anwohnen. Den 20. Metz 1800. Kön. Oderamt. 
Ludwigsburg. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige aus hiesiger Stadt werden hiemit bel 
Strase es Ftu ihres Unrerkhanenrechts, und der Confiseation Pres Ver.usgens nochmals ausgruse „a 
dato in ierhalb 4 Monaten in ihrem Heiniwesen sich einzufinden, und den Koͤnigl. Constriptions Gesezen sich 
u unterwerfen, und zwar: Joh. Fried. Jos. Leop. Barrier, Bortenwirker. Bernh. Sauter, Gürtler Cart 
Drnst Seitter, Bijoutier. Joh. Mich Luz, Schneid r. sranz Sauter, Biloutier Wilh. Joh. Domin. Lust, 
Schneider. Adam Flori, Mezger. Fried. budw. Grünenwald, Bijoutier. Mich. Kläpfer, Schreiner. Fried. 
Wilh. Heinz, Bijoutier. Fried. Franz Schweikert. Schreiner. Carl Fried. Rümmele, Buchdruker. Johannes 
Schuler, Schneider. Heinr. Ludw. Gabr. Schikert, Biloutier. Jak. Ohrist. Alle, Schneider. Joh Alber, 
Schneider. Joh. Sebast. Alber, Bijoutier. Joh. Ge Luw. bell, Schreiner. Cberamt allda. 
Buttenhausen, Patrimonial-Herrschaft Liebenstein Der von hier abwesende milikairpfichtige Ehri- 
stian Spiz, Wagner wird hiedurch zum zweitenmal unter Anberaumung eines Termins von 1 Monaken bei 
sonst zu gewarten habendem Verlust seines Barger und Unterthanenrechts auch des Vermögens ausgerusen, 
daß er in sein Heimwesen zurukkehren, sich sofort bei unterzeichnetem Oberamt melden, und wegen der ihm 
obliegenden Milikai pslchrige. der weitern Anweisung gewartigen solle. Souver Oberamt Mänsinzen. 
Göppingen. Nachstehende militampflichtige Unterthaus = Söhne aus dem biesigen Ober= und Souve- 
rainetäts-Oberamt, welche bei der kürzlich vorgenommenen Conscriptions-evisson nicht erschienen sind, wer- 
den theils zum erstenmal, kheils wiederkolt zum zweiten= und drutenmal aufgrufen, bei Lirlust ihres Un- 
terthanen= und Bergerrechts auch Vermügn inner vier Monaten in ihre Heimat zurükzukehren, u. vor dem 
Oberamt zu erscheinen, und zwar von Göppingen: Joh. Ge. Bek, Lehrer. Joh. Ulr. Löbelenz, Mezger. 
Joh. Heinr. Bracher, Striker Wilh. Dan urk, Mezger. Joh. Mich. Widmaier, und Ge. Jak. Elaß, 
Zeugmacher. Joh. Ge. Schaufler, Bek. Joh Heinr Hederlen, Mezger Joh. Gottl. Burk, Bek. Joh. Ba- 
cher. Joh. Ge. Gairing, Bek Jak. Heinr Maier, Bek Ge. Kill, Färber Joh Amt###. wetter. Ferd. Bai- 
hinger, Sattler. Goktl. Bracher, Zuugmacher. Christ. Schurr, Hafner. Matth. Zuz, Schlosser. Joh. Neußer, 
Zeugmacher. Joh. Heinr. Raff, Bek. Joh. Kuhn, Gürtier. Joh. Jak. Hangleiter, Sattler. Joh. Ernst 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.