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rlv½ auf allen Seiten frei, ist 76 Schuh lang, und 4r Schuh breit, stskigt, und massso von Stein ge-
baut, enthält 5 heizbare, und ein nicht heizbares Zimmer, davon sind § geipst, und eines getafert, helle
Küche samt Speiß-Kammer, 6 Kammern, 1 Holz= und Pferde-Stall, und unter dem Haus einen gewölb-
ten guten Keller. In dem geschlossenen geraumigen Hof befinden sich eine Heu-Scheuer, mit Pferde= und
Rindvieh- Stallungen, ferner ein Waschhaus, Schwein-und Hübner-Stallungen, Und ein Gumpbronnen.
Auf der Mittag Seite des Hauses ein gut angelegter Kuchengarten, à Vrt. 1 Rih im Meß haltend, mit
Spalier= und Pyramiden-Bumen ausgesezt. Das ganze Wesen ist mit Mauern umgeben. Zur Verkaufs-
Verbandlung ist Dienstag der * Mai bestimmt, und wollen sich daher die Liedhaber an diesem Tag, Vor-
mittags 0 Uhr in der Kellerei-Behausung selbst, wo solche vorgehen wird, einsinden, und Fremde sich durch
Jeugniße über ihr Vermögen ausweisen. Den 8. Apr. 8
Steuerrath des Calwer Kreises und Cameral-Verwaltung Merklingen.
Winnenden. Aus den hiesigen herrschaftl. Kellern werden ohngefähr 120 Aimer Wein vom IJ. 1808.
Samstags den 27. diß, unter Vorbehalt allergnädigster Ratisication im Aufstrrich verkauft werden; welches
mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß sich die Kaufs-Liebhaber gedachten Tags, Vormittags 9 Uhr
hier einzufinden haben. Den 12. Mai 1809. Koͤn. Cameral Verwaltung allda.
Winnenden. Auf den allhiesigen herrschaftl. Frucht= Kästen sind 0 Schfl. Roggen, 85., Schfl. Din-
kel, 230 Schfl. Haber, 90 Schfl. Gersten, 40 Schfl. Waizen, so Schfl. Einkorn und 20 Schfl. Wicken
zum successiven Verkauf ausgesezt; welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 12. Mai 1709.
« Ihn-CamemmevcltUngallda.
Hohenstein. Da die den 15. April d. vorgenommene Verleihung der herrschaftlichen Schaferei all-
hier, welche in dem Staats= und Regierungs Blart Nr. 12. und 16. beschrieben ist, nicht allergnädigst geneh-
migt worden, so wird eine nochmalige Verleihung am Samstag den 2F. Mai Morgens 8 Uhr im obern Maie=
rei= Hauß vorgehen, wobei sich die Kiebhaber einfinden mögen. Laufen, den 10. Mai 06.
· Cameral-Verwaltung allda.
Höpsigheim. Die hiesige Schäferei, welche 250 bis 300 Stük Schaafe erträgt, wird von Martint
1800. auf 3 oder 6 Jabre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, bis Mittwoch den 7. Jun. versehen werden.
Der Beständer hat neden freier Wohnung hinreichenden h zu Austeebung Futters rc. und ein Krautland zu
eniessen. Liebhaber, welche hinreichende Caution prästiren können, und mit Meisterbriefen und obrigkeit ichen
Hrugnssen versehen sind, wollen sich gedachten Tags Vorrnittags 10 Uhr auf hiesigem Rathhaus einfinden,
und die weitere Bedingungen vernehmen. Den 15. Mai #709. s
, Kreis. Steuerrath zu Ludwigsburg, Cameralverwalter zu Hoͤpsigheim.
Nellingen. Der Bestand der Königl. Schaasweidt zu Kemnath, womit auch die Zufarths= HGem-
tigkeit auf den Markungen 10 benachbarter Orte, verbunden ist, gehet bis Martini d. J. zu Ende, und wird
auf allerhöchsten Befehl bis Freitag den 3. Jun. Vormikta gs 0 Uhr auf weitere 3 bis 6 Jahre verliehen wer-
den. Diese Waide erträgt 600 Stücke, wovon ein Beständer 450 Stücke und die Schaafshofmaier baselbst
180 Stücke einschlagen dürfen. Die Liebhaber werden zu dieser Verbanlung unter dem Aufügen eingeladen,
daß ein Beständer nach dem Betrag des Bestandgelds eine Caution entweder in baarem Gelde oder in liegen-
gen Gütern zu stellen habe. Den 8. Mai 1808. Cameral-Verwalter zu Denkendorf-Nellingen.
Oeschelbronn, Maulbronner Oberamts. ODie hiesige Schafcrei, welche 400 Stük erträgt, wird
Dienstag den 23. Mai fräh 0 Uhr auf dem Rathhaus allhier von Michaelis 1809. bis 1812. verliehen. Der
Beständer hat eine freie Wohnung und r Mrg. und 1 Vril. Wiesen nebst allen bürgerlichen Benesicien zu
genießen, und statt der Caution darf er das Bestandgeld 1 Jahr vorauszahlen. Liebhaber mit Meisterbriesen
und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres Vermögens und ihrer Aufführung versehen, dürfen dieser Verhand-
lung anwobhnen. Den 19 Apr. 1809. Oberamt Maulbronn.
Zuffenhausen, budwigsburger Oberamts. Die hiesige Schäferei, welche 425. Stak erträgt, wovon
der Beständer 225 Stük einschlogen darf, wird Donnerfisg den 8. Jun. Morgens 8 Uhr auf dasigem Ratt-
bruß in Aufstreich gebracht werden. Die Liebhaber mussen sich durch obrigkeitliche Vermögens= und Auffüh-
rungs-Zeugniße legitimiren können. Den 8. Mai 1800. Oberamt Ludwigéburg.
Mit diesem Blatt wird von den Kön. Württ. Gen ral-Rescripten und Verordnungen von 7806.
Nro. XV. ausgrgeben.