o0b
Brelhervn Johann Auton von Freiberg auf Huͤrkel, Vorkligern, Nachbeklagten, Appellau-
ten an einem, sodann der Gemeinde Matthis, Grpinger Oderamts, Verbekiazter, Nach-
klägerin, Appellatin am andern Theil, die Natural:-beistung des kleinen Zehendens in der
Vor= und die Auslösung des Zehenten-Rechtes in der Wieder-Klage betreffend, wird der
unrerrichterliche Bescheid dahin abgeäindert, daß der appellantische Theil den mit dem Dom-
stist Augspurg-im Jahr 1780. geschlossenen Kauf Vertrag über den Zeh nien zu Matthis
der dortigen Gemeinde vorzulegen mchr schuldig sei; unter Verweisung der wei#eren Klag-
Sache an den Richter voriger Instanz, und uncer Vergleichung der in Appecllatorio aufge-
(angenen Prozeß-Kosten. Den J73. Mai 1300.
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Juftiz-Collegi## l. Senats.
Ad Mand. Sacr. Regis Alaj.
Unterm 20. April wurde die Carolina Wolfin, angeblich aus Heidelberg, wegen wie-
derholren Diebstahls und Betrugs, zu einjähriger Zuchrhausstrase zu Ludwigsburg neben
Ersaz der Kosten verurtheilt.
Den 28 April wurde der bei dem Oberamt Maulbronn wegen wiederholter Diebstäh-
le in Verhaft und Inquisition gekommene Maurer Johannes Leucht von Illingen zu einer
achtmonatlichen Festungsarbett auf Hohenasperg verurtheilt und auf den Wiederbetretungs-
Fall mit schwerer Strafse bedroht.
Den 20. April wurde Ludwig Hamann von Maulbronn wegen wiederholter Betrüge-
reien, zu einer fünfahrigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt, und dabei verord-
net, daß der seibe nach Erstehung seiner Strafe auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitshauß
gebracht werde.
Den K. Mai wurde Georg Beson von Kuittlingen, wegen wiederholt begangener Dieb-
Kähle zur dreifährigen Zuchthausstrafe verurtheilt
Erkenntnisse des Kön. Ober-Juft. Collegi# lten Senats.
I) In der Wechsel Klagsache des Handelsmanns Joh. Wilhelm Haueisen von Stutt-
#ar#, gegen den gewesenen Forstkassier Mathias Fricdrich Brecht in Alrdorf, wurde lezterer
zu Bezahlung der zwei Wechselforderungen von 225 fl und 40 fl. nebst Interesse und Ko-
sten verurtheilt. Seutegart, den 13. Mai 1309.
2) Die Appellations-Sache von Bahlingen, zwischen Johann Schaul von Onsimettin=
##en, Beklagten, Appellamen; und Anna Maria Keinathin daselbst, cum curstore, Klige-
rin, Appellatin, Prlvatgenugkhuung wegen unehlicher Schwängerung und Alimentation des
Kindes betreffend, wurde wegen Mangels in Beobachtung der Formalien durch Urchel ver-
worfen, und Beklagter Appellant in die Kosten verurtheilt. Den 10. Mal.
Se. Königl. Maj. haben durch ein Deeret vom 17. Mai
den Odersten Lv. Högel vom General= Quartiermeister-Staab zum General= Maser,
den Flügel-Adjutant Rittmeister- v Breuning zum Major; sodann
durch ein Deeret vom 10 Mai die UnterLieutenants
Abele und Schröder vom Chev. Leg. Regim. Herzog Heinrich,