Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

den gewesenen Oberamtmann Hwistortus zum Oberammann #u Ochsenhausen, 
den Oberamemann Dann von Rizenhausen zum Staadtschreiber von Brackenheim 3# 
ernennen, und. 6 ç « . 
vermoͤg allerhoͤchster Resolution von ebend. die erledigee Pfarrei Wangen, Canstadter- 
Discese, dem Garnisonsprediger Rast in budwigsburg" und die Garnisonsoredtzer#o- 
Seelle in Ludwigsburg dem Pfarrer Harpprecht im Dorfe Asperg allergnaͤdigst zu uͤder 
tragen geruht. 
  
Da bei dem Königl. Württembergischen Ober-Justiz-Collegtum II. Senats gegen den 
Freiherrn Gottfried v. Holz zu Alfdorf mehrere Schuldforderungen eingeklagt, 
von demselben aber die Einrede des. Concurses sämtlicher Glaubiger seines Vaters und Groß- 
vaters entgegengesezt worden, und somit dieses bei dem vormaligen Kaiserl. Reichsbofrarh 
verhandelte Debitwesen einer Erledigung im Allgemeinen bedarf; so werden hiermie alle di'- 
senigen, welche an gedachten Freiherrn v. Holz zu Alfdorf oder dessen Barer und Groso#s- 
ter eine rechtmässige Forderung zu haben vermeinen, und nicht durch das im Jahr 1703. 
publictrte Präclusiv; Erkeuntniß der vormaligen von Holzischen Debie-Commission ausge- 
schlossen sind, noch ihre Ansprüche vor dem vormals Königl. Preussischen Gerichishof zu 
Anspach in dem über das von Holsäsche Rittergut Amlishagen verhängeen besondern Liqu#- 
dations-Prozeß geltend gemacht haben, öffentlich aufgefordert, a dato innerhalb drei Mo- 
naten, so hiermit pro termino anberaumt werden, und zwar längstens den 4 August dieses 
Jahrs sich vor unterzeichneter Behörde über ihre Forderungen gehörig auszuweisen , auch. 
einen gemeinschaftlichen Sachwalter aus der Zahl der hiesigen Königl. Ober= Justiz= Probu- 
ratoren gehörig auszustellen und zu benennen, damit demfelben eine neuere Erklärung des- 
Freiherrn v. Holz zur Vernehmlassung mitgetheilt, und sodann das Weitere rechtlicher Orc 
nung gemäs verfügt werden känn, wobei noch angefügt wird, daß auf die Ansprüche eine 
jeden, der in gedachtem Termin nicht erscheint, nach Verfluß desselben keine weirere Rüksich:. 
werde genommen werden. Stutegart, den 4. Mai 1309. 
Königl. Wücttemb. Ober-Justiz= Collegium II. Sena#6. 
Da der katholische Schuldieust in Hatdgau, Oberamts Alrdorf, durch die Beförderung 
des dortigen Lehrers in Erledigung gekommen; so wird solches andurch zu den Ende be- 
kannt gemacht, damit sich die hiezu sähigen Competenten der Vorschrife gemäs darum mel- 
den bönnen · ,·«,, 1 
Stuttgart. Die von den berrschaftl. panischen Schaaflerrden L#ieses Frühjahr abgeschorene, im Fla 
rein gewaschene Welle, in ungefälr 50 vtr bestehend, wird den 28. Jun. d. J. bier in Sturcart an den: 
Meistbietenden Sackwii#e, füb halta gegen baare Bezahlung verknust werden. Die Liebhaber hiez melden? 
f#h an dem bestimmten Tage, Mochens 8 Uhr bei der untcezzeichneten Stelle. Den #. Mai 0. 
1aöônigl. Lber-Finanz-Kammer, Landwirthsch. Dep arteinent. 
Stuttgart. Bä der Koͤnigl. Hof- und Domainen Kammer werden aus der hiesigen Hmpt Kellerci, 
bis Montag den 12. Jun. 50 bis 60 Aimer, derrschaftl. Gefälhv ine, r20 r Gewäcks, im öffentlichen Auf 
streich verkaust werden; wozn sich die Liebhüber an gedachtem Tag, Vormittags Uhr dabier, in dem & ist= 
krllerei= Gebäude, par terle, ensinden wollen. Den 20. Mai 1800. Kôn. Ho“= und Dema Kammer 
Böblingen. Das alte Dekanathaus samt Hofraitom, Scheuer, Waschpaus und Stallung allda ilt
	        
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