Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Ort. 
Provisor. 
A. Schulprevisorats-Tabelle der — 
Dienstzeie. 
Schülerzahl und 
Schulstunden. 
Kenntntsse. 
  
  
Ist es ein Filial, 
so wird der Mur- 
terort dabei ge- 
nannt, 
Sein Vor= und Juna- 
me, geboren wo? an 
welchem Tage und in 
sters, vermdglich oder 
oder verheirathet? Wie 
viele Kinder? Neben- 
amt oder nicht? Ol 
Fehler habe, z. E. 
nicht gut hore oder 
sehe 2c. 
Eraminirt im K. Ober- 
  
welchem Jahr? Sohn! 
3. E. eines Schulmei- 
arm? Unverheirathe 
er einen körperlichen 
consistorium, wann? 
Wic lange im Ganzen? 
Wie lange in diesem 
Ort? Wo zuvor und 
wie lange an jedem 
Ort? 
Wo und wie lange er 
gelernt habe? Bei 
welchem Schulmeistei 
oder in welchem In- 
stitut? Auch wenn er 
erst nach seiner Lehr- 
zeit in einem Insiitus 
sich zu vervollkommnen 
Gelegenheit schabe 
hätte. 
  
Von welchem Geschlecht 
  
  
  
und Alrer? Wie viele 
ihm zum Unterrich, 
anvertraut seyen? Ob 
er sie in einer eigenen 
Schulsiube unterrich- 
tet, während der Schul- 
meister zu gleicher Zeit 
in einer andern Stube 
beschaͤftiget ist? oder 
ob alle Schulkinder in 
zu 
Classen getheilt 
verschiedenen Stunden 
in einer 
unterrichtet werden? 
Wie viele Stunden des 
Unterrichts und welche 
Classen dem Provisorl. 
zugetheilt seyen? 
  
Schulstube 
— 
  
weit er es in jeder ein- 
zelnen Kenntniß ge- 
Was er nur immer für 
welche besizt? Jedech 
müssen die Kenntnisse, 
die er in vorzüglichem 
Grade befizt, belson- 
ders angemerkr, die, 
in denen er ganz 
sch wach .ist, lieber mit 
Stillschweigen über- 
angen werden. Ber 
onders muß angege- 
ben werden, od er sei- 
ne Muttersprache rein 
und richtig spricht ode 
eine bäurische Aus- 
sprache an sich hat, 
ober fehlerfrei schreibt, 
einen guten Aufsatz 
machen kann 2c. Wer 
lateinisch, französicch 
2c. nach Regeln gelernt 
hat und versteht, wer 
Mathematik, Geome- 
trie, Naturgeschichte, 
Physik, Jeichnen, Me- 
chanik 2c. oder von der 
Landwirthschaft etwas 
gelernt hat, von dem 
muß besonders ange- 
geben werden, wie 
bracht har, damis 
nicht etwas den Na- 
men trage, was es 
nicht verdsent. 
 
	        
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