Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Gaildorf. Alle Obrigkeiten werden gebeten, die in ibren Amts-Bezirken sich aufhaltende Conscrip= 
tionspflichtige des hiesigen Oberamts auf den dritten Jan. 1810. in ihr Heimwesen zu verweisen, und alle 
Consenbirte hiemit erinnert, sich auf jene Zeit bei den gesezlichen Strafen sich zuverläsig hier einzufinden. 
Insbesondere haben als neuerlich conlcridirte zu erscheinen : Ghristoph Heimich Letsch, Med. und Chirurg. D. 
und Ge. Ernst retsch, Kaufmann aus Gaildorf, auch Michael Bareiß, Schreiner aus Sschweng. 
n. CTberamt. 
Emünd. Zum dritten und Lztkenmal werden alle militaͤrpflichtige Londes-Abwesende des hiesigen Ober- 
amts aufgeordert, bei der im Januar 1810. vorgehenden Conseripeion allhier unfehlbar zu erscheinen, indem 
sie nach fruchtlosem Verfluß dieses lazten Termins oyne veiters zu erwarten haben, daß nicht nur ihr Ver- 
Mögen confiscirt, sondern sie auch ihres Unterthanen= und Bürgerrechts für veriustig erklärt werden. Den 
Dec. 1800. Kön. Oberamt. 
Hall. Mit dem rr. Jan. 1810. fangt die Conscription in hiesigem Oberamt on. Es werden deßwe- 
gen alle von hier abwesende Conscriptionspflichtige aufgefordert, an gedachtem Termin sich hier bei der Con- 
scription einzufinden; diejcnige obrigkeitliche Behörden aber, in deren Bezirk sich Conccriptionspflichtige des 
biesigen Oberamts befinden sollten, geziemend ersucht, solche auf gedachten Termin in ihr Heimwesen zu ver- 
weisen. Den 8. Dec. 1809. Kön. Oberamt. 
#tLeonberg. Alle Milicär-Censcriptionspflichtige des hiesigen Oberamts werden hiemit aufs orderk, 
sich am ra. Febr. r810. in ihrem Heimwesen einzufinden, und die Hochlöbl. Oberämter werden zugleich er- 
sucht, in ihren Distrikten bekannt machen zu lassen, daß die disseitige Conscriptionspflichtige sich auf vorbe- 
meldten Termin nach Haufß begeben, und hiedurch vor den bekannten Strafen hüten sollen, Den 14. Dec: 
1809. Koͤn. Oberamt. 
Marbach. Mit tem i18. Febr. 1810. beginnen die Geschaͤfte der Distrikts-- Commission fuͤt das Mili- 
tär= Jahr 1810. Es haben sich daher alle, aus disseitigem Oberamt gebürtigen, und hier konscribirten milli- 
tärpflichtigen Jünglinge von r= 40 Jahren, welche sich auswärts aufhatten sollten, in der ersten Hälste 
des Februars ohnsehlbar in ihren Wohnorten einzufinden, und ihre Ankunft dem Orksvorgeher zu moelden. 
jene Königl. Amtsstellen, in deren Bezirk sich disseitige kontcriptionspflichtige Individuen 
Zugleich werden * n Bezi t 
befmnden, ersucht, solche in Zeiten aus- und in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 8. Dec. 1860. 
Koͤn. Oberamt. 
Rottenburg. Da die Gonscription in dem hiesigen Oberamte gleich nach dem neuen Lahr ihren An- 
fang nehmen wird, so werden alle, gegenwärtig von Hause abwesende Militärpflichtige, ohne Raksicht auf 
ihre physische Beschaffenheit hiemit aufgefordert, bis zum 1. Jan. 1810. in ihre Heimath zurükzukebren, und 
alle amtliche Behörden geziemend ersucht, dieselben erforderlichen Falls zur Erfüllung dieser Verbiwlichkeit 
anzuhalten. Namenslich ergeht diese Ladung auch an folgende bisher eremt gewesene Individuen, nemlich 
Franz Theodor von Neumayer von hier, Georg Anton, und Joh. Baptist Sölle, von Oberndorf, beide in 
Oestreich. Militärdiensten. Den 0. Dec. 1909. Kön. Oberamt. 
Schorndorf. Das Contcriptions-Geschäft wird in dem hiesigen Oberamt zu Anfong des Januars 
IIKlo. vorgenommen werden. Es werden daher alle und jede der Conscription unterworsene Indivituen ausge- 
rufen, sich auf den 3. Jan in ihrem Heimwesen einzufinden, und sich den Gesezen zu unterwerfen. Dieje- 
nige, welche Anspruch auf Exemtion, oder auf Location in gewisse Ciassen zu machen gemeint sind, haben die 
betreffende Documente mitzubringen, und sie der Districts -Commission vorzulegen. D#n g.. Der K#00. 
n. Oberamt. 
Spaichingen. Nachstehende Conseriptionspflichtige aus disseitigem Oberamt werden biemit wiederbolt 
aufgerufen, sich bei Verlust jeres Burger= und Unterthanenrechts auch Conftscation ihres Vermögens läng- 
stens in 2 Monaten vor hiesigim Oberamt zu stellen, sich den Conscriptions= Gesezen zu unterwerfen und 
wegen ihres Ausbleibens zu entschuidigen als von Spaichingen: Ulrich Merkt, Schuster. Lorenz Honer, 
Schreinen Joh. Bapt. Hau#er, Bräuer. Fav. Hauser, Bräuer. Matth. Hauser, Schuster. Deter Hauser, 
Schmid. GConr. * Einterpfweger Joh. Nepom. Hogen, Weber. Joh. Ha#gen, Sattler. Joh. Bapt. 
Merkt, Bräuer. Mich. Benne. Lorenz Hauser. Jos. Grim. Melch. Honer, Uhrenmacher. Joseph Riiber, 
 
	        
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