Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

S.traf-Crkennenisse des Komgl. Ober-Justiz-Collegii k. Senaté. 
Ad Mand. Sacr. Regiae Maj. 
Unterm 3. Merz wurde der bei dem Oberan# Heilbronn verhafrete Conrad Gern, vom 
Schwaigern, wegen des, einem Deserteur geleisteten Vorschubs neben. Ersaz seiner Arrest- 
und sämrlicher Untersuchungs-Kosten zu einjähriger Zuchthauß= Strafe zu Gotteszell, salva- 
lana, verurtheilt. «.. , 
Den 27. Merz ist die bei dem Oberatnt Biberach, wegen Kirchendiebstahls, inhaftir= 
te Elisaberh Dilger, von Wiblingen, neben dem Ersaz des Schadens und der Kosten, zu 
dreifähriger Zuchtrhauß-Strafe zu Ludwigsburg verurtheilt worden. * . 
Unterm -. Merz wurde der bei dem Oberamt Hall wegen wiederholten DieSstahls in 
Verhaft und Inquisition gekommene Anton Seierle, von Steinbach, zu dreij ihriger Fe- 
stungeardeit und Ersaz aller Kosten und Schäden verurtheilt. 1 
Den 23. Merz wurde Jakob Wüger von Biesingen, Oberamts Stockach, wegen des, 
mir seiner Stieftochter, Agarhe von Au, verübten Incestes, zu ein und einhalbfähriger. 
Zuchthaußstrafe zu Gotteszell, und die gedachte Stieftochter desselben zu neunmenatlicher 
Zuchthaußstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt. » « 
Unterm 32. Merz wurde der bei dem Oberamt Goͤppingen wegen wiederholten Dieb- 
stahls, verhaftete Anton Hizelberger, von Wien, neben Erstattung aller Kosten, zu neun- 
monatlicher Festungsarbeit verurtheilt; nach deren Erstehung er, unter scharfer Bedro 
hung 
auf stin Wiederbetreten in dem Konigreich, in sein Heimwesen gewiesen werden soll. 
Unrmerm ::. Merz wurde Gottlob Knödler von Beutelsbach, Oberamts Schorndorf, 
wegen wisrerholten Diebstahts, neben Ersaz der Kosten und Schäden, zu dreifähriger Fe- 
ung###ebeit verurtheilt. . · · 
s 38. uin wurde der, zu Ingelsingen inhaftirte Oberzoller u. Oberacciser Schopf. 
von Kürgelsau, wegen Kassenrestes, von seinen Stellen kassirc, zu Bekleidung eines öffent- 
lichen Amrtes für unfähig erkkäre, und neben Ersaz des Restes. und der davon. schaldigen. 
Verzugszinse, se wie aller enrstandenen Kosten, zu zweijähriger Zuchthaußstrafe in Gotte# 
jell, unter angemessener Beschäftigung, verurtheilt. · 
Unterm 32. Merz wurde die Magdalene Hunsinger von Tutrlingen, wegen wiederhol- 
ten Diebstahls und Betrugs, neben Ersaz aller Kosten und Schäden, zu dritthalbjähriger 
Zuchthaußstrafe verurtheilt. 
Erkenntnisse des Kdnigl. Ober-Justiz-Collegii II. Senats. 
1) In der vor dem vormaligen Ritter= Directorium des Kantons Neckar in erster 
Instanz dis zum Schlusse verhandelten Rechts= Sache zwischen der Gemeinde Bieringen, 
Horber Oberamte, Klégerin, und dem Fretherrn Heinrich von Raßler zu Gamerschwang, 
modo dessen Erben, Beklagren, die von der klagendem Gemeinde angesprochene Freiheit. 
ihres Gemeinde-Waldes von Holzabzaben zur herrschaftlichen Erblehenmühle daselbst betref 
tend, wurde erkannt, daß die angestellte negatorische Klage nicht Statt habe; comp.# expent. 
Suttgart, den 28. Merz r##10. 
2) In Wechsel-Klagsächen des Waldhornwirchs Mayer in Ludwigsburg, Klägers-
	        
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