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Koͤniglich, Wuͤrttembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 14. April.
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Koͤnigl. Staats-Ministerium. Die Anwendung der Pensionen und Gratialien als Mittel
der Hulfs-Vollsirekung in Schuldforderungs-Sachen betr. d. d. 7. Apr. 1810.
Da Se. Königl. Majest. die allerhöchste Verordnung vom 25. Mai 1808., nach
welcher in Schuld-Forderungs-Sachen gegen Königl. Diener nur ein Drittheil ihrer Be-
soldung als Mittel der Hülfs-Vollstrekung gebraucht werden dörfe, mittelst avtentischer In-
terpretation auch auf die von dem Souverain selbst ausgesezten Pensionen und Gratialien
ohne Unterschied, in welcher Rüksicht sie verwilligt worden sind, ihrem ganzen Inhalt nach
auszudehnen geruht haben; wohingegen die von Auswärtigen herrührende Pensionen, so
bald sie in dem Königreiche zur Erhebung angewiesen, oder in dasselbe gebracht worden
sind, eben so wie das übrige Aktiv-Vermögen des Empfängers zur Befriedigung der Glau-
biger verwendet werden sollen; so wird solches hiemit zur Nachricht und Nachachtung allge-
mein bekannt gemacht. Decret. Stuttgart, im Königl. Staats-Ministerium, den d. April
1810. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
Decret der Königl. Conscr.iptions-Commission,
Cantonisten betr.
Vermög Deerets der Königl. Conseriptions-Commission vom g.
Cantonist Sch
einen inS Ausland entwichenen
dieses Monats, ist der
mid van Randegg, Oberamts Stokach, welcher gegen das Verbot ins Aus-
land gegangen, und sich dort mittelst eines falschen Heimaths-Scheins hat verheirathen
wollen, zu 4 wöchiger Festungs= Arbeit condemnirt, bei seinem ganz geringen Maaß aber von
gleichbaldiger
ald Einlieferung zum Militair abstrahirt worden. Stuttg. in Koͤnigl. Conscript.
Commission, den ufcns 10. st h
Erkenntnisse des Koͤnigl. Ober--Justiz- Collegii II. Senats.
1) In der
der Appellations-Sache von Lustnau zwischen Johann Georg Nestlen & *
sort. zu Weil im Schönbuch, Böblinger Oberamts, Klägern, Appellanten an einem, un
den Gerichtsverwandten Blasius Leypold & consort. Appellaten am andern Theil wurde
mittelst Bescheides auf Abschwörung des den Beklagten Appellaten deferirten Indicial-Ei-
des erkannn. Suttg. den 6. April 1810.