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Schmid. Sodann werden zum dritten und leztenmal in einer Frist von 4 Monaten unter eben
der Bedrohung, daß ihr Vermdgen zur Confiscation annotirt werde. Von Affalteach: Leonh.
Pfeifer und von Scheppach: Joh. Ge. Seifer, Wagner. Auch die frühere hier nicht benannte
Abwesende haben hierauf aufmerksam zu seyn, und zu Leistung ihrer obhabenden Militärpflichtigkeit
zurükzukehren, indem sie dadurch zugleich manchen, nicht vorauszusehenden Unannehmlichkeiten und
Nachtheilen zuvorkommen. Kdn. Oberamt.
Aalen. Der Gemeine, Johann Georg Bruker von Essingen gebürtig, welche unter dem Hoch-
ldbl. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestanden hat, ist den 22. Kor. d. J. im Urlaub de-
sertirt. Sämtliche betreffende Obrigkeiten werden daher geziemendst ersucht, auf diesen treulosen Aus-
reisser zu fahnden, und denselben auf Betreten gegen Ersaz der Unkosten entweder an das Hochloͤbl.
Regiments-Commiando von Scharfenstein oder anher einliefern zu lassen. Den 12. Upril 1810.
Koͤn. Oberamt.
Kirchheim unter Tek. Der bei dem Depot des Kön. Füsilier-Regiments von Neubronn ge-
standene Gemeine, Johannes Schrade von Oetlingen, hiesigen Oberamts, ist im Merz 1807. auf dem
Marsch nach Schlesien desertirt. Hoch= u. Wohlldbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, auf denselben
fahnden, und auf Betreten hieher einliefern zu lassen. Den 6. April 1810. K. Oberamt.
-· Saulizam Von dem Koͤnigl. Infanterie-Regiment von Scharfenstein 2ten Bataillon, ist der
Corporal Aloisius Cornell von Hoßkirch, am 6. dieses aus der Garnison Gundelsheim treulos entwi—
chen. Hoch= und Wohlldbl. Ortsobrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf denselben zu fahn-
den, ihn im Berretungsfall zu arretiren, und entweder in die Garnison Gundelöheim, oder an hie-
hes Oberamt, gegen Ersaz der verursachten Kosten, wohlverwahrt einliefern lassen. Den 28.
erz 1870. ndn. Oberamt. «
Wustenroth, Weinsberger Oberamts. Der der dortigen Gemeinde neuerlich allergnädigst be-
willigte Krämer= und Viehmarkt an Medardi, würde heuer auf Freitag, den 8. Jun., also kurz
vor dem Pfingftfest fallen; solcher wird debwegen am Dienstag juer de 5. Jun. und der vorher
derechrigte Spätlingsmarkt, an Simonis und Judä, welcher auf einen Sonntag fallen würde, auch
am Dienstag vorher den 23. Okt. abgehalten werden. Den 9. April 1810. Oberamt Weinsperg.
Baknang. Die beede Sbhne des hiesigen Bürgers und Bauer, David Kübler, Christoph und
Conrad haben 2 der Theilnahme eines an einem Wirth in Rudolstetten, Königl. Bayrischen Land-
Gerichts Nordlingen verübten Pferde-Diebstahls sehr verdächtig gemacht, und diesen Verdacht da-
durch noch mehr bestärkt, daß sie in dem Augenblik, als sie von dem Kön. Oberamt Ingelfingen hie-
her eingeliefert werden wollten, die Flucht ergriffen haben. Joh. Christoph Kübler ist ungefähr 24
J. alt, von mittlerer Größe, hat hellbraune Haare , rothe Gesichtsfarbe, rbthlichen nicht starken
Bart und einen starken Fihettas. Conrad Kübler ist 20 Jahre alt, hat ein abgeschmttenes Licht-
braunes Haar, glattes rthlichres Gesichr, stumpfe Nase, und ist ven untersezter Stalur. Alle Hoch-
und Wohlldbl. Obrigkeiten werden nun ersucht, auf diese Individuen aufs genaueste zu sabnden-
dieselbe auf Betreten haudfest machen, und sie sefort wohlverwahrt gegen Ersaz der Unkosten zum
Oberamt allhier einliefern zu lassen. Den s. April 1810. ·· Kön. Oberamt.
Bietigheim. Barbara Henslerin von der Eisenmühle bei Wildbad, welche nach allergnädig-=
ster Resolurlon des Hochpreisl. Ober-Justiz-Collegiums I. Sen. vom 3. April, wegen Diebstahls, zu
zweimonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt wurde, hat Gelegenheit gefunden, aus dem Arrest zu ent-
kommen, ehe sie an ihren Strafort gebracht werden konnte. Alle Polizei= und Instiz-Behdrdeu wer-
den daher geziemend ersucht, dieselbe auf Betreten festhalten, und entweder hieher oder an ihren
Strafort nach Ludwigsburg einliefern zu lassen. Sie ist 23 J. alt, großer schlanker Statur, blonder
Haare, schmalen glatten Angesichte= rauer Augen, kleiner Nase, kleinen Munds, guter Zähne,
niedern Kinns; trägt einen braun wollenen Ueberrock, und geht mit bloßem Kopf. Den 0. Apr. 1 #l##.
Kdn. Oberamt.
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S. 177. Lin. J. von oben ist statt dörfe, darf zu sezen.