Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Remanet. 
Nach Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe bleiben übrig 
  
Quittungen Woran nach den angeschlossenen Quittungen zum Zucht- 
Nro. hause N. geliefert worden sind 
—:. auf Jacobi 18 ...... 
-..:. Martini l8 . 
—: - Lichtmeß 18 .. 
und wird mit gegenwaͤrtiger Rechnung der Rest baar eingesandt, 
mit. 
  
  
  
Th. wieder obige 
Rest alse weiter 
  
. O. 
Gegenwaͤrtige Rechnung verantwortet auf den 1. April 18 — 
Ober-Einbringer. 
Daß alle dieser Rechnung beigelegte Urkunden nichtig und unverdächtig seien, bezeugen bei 
Rflichten, N. N. den,, 18 
Pberemtmann, Burgermeisier und Richter,
	        
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