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wesende Militaͤrpflichtige unter Androhung strenger Bestrafung aufgefordert, sich anf obbemeldte Zeit
in senem Heimwesen einzufinden, und ochlech die Hoch= und Welstir. Beamtungen, kin deren Viie
zirk sich dieselbe aufhalten, gehorsamst ersucht, sie in ihre Heimat z#. vorwesen S#n 12. Jan.
1810. » n. Oberamt.
18 Wiesenstaig. Alle von ihrem Geburts-Ort abwesende im Inn= und Ausland befindliche Con-
scriptionspflichtige aus dem hiesigen Oberamts- Bezirk werden hiermit aufgefordert, sich bis den 16.
Febr. d. J. in ihre Heimach zurük zu begeben um bei der Conseription gegenwärtig zu seyn. Die
nicht erscheinenden werden nach den in den Gesezen bestimmten Strafen behandelt werden, und man
ersucht zugleich geziemend die Inn= und Aunéländischen Obrigkeiten, die in ihren Amts-Bezirken scch,
anfhaltende Milltairpflichrige aus dem hiesigen Oberamt in ihr Heimwesen zurük zu weisen. Den
15. Jan. 181d. · «Kdn2-Oberamt.
Arnek, Blaubeurer Oberamts. Unterm 2. Jan. 1810. wurde in den Muͤhlbach Arnek ein
todter Mann von dem vorbeifliessenden Blanfluß, geschwemmt, welcher schon mehrere Wochen in dem
Wasser gelegen seyn muß, indem sein Gesicht nicht mehr erkannt werden konnte; er hatte nichts
schrilliches bei sich, nur an seinem Hemd waren die Buchstaben K. §. sichtbar; er trug einen dun-
kelblauen Rok,, und ein dergkeichen Leible mit weissen Knbpfen, weislederne Hosen und Stiefel. Wel-
ches ammit dffentlich bekannt gemacht wird. t Oberamt Blaubeuren.
Heilbronn. Der. Sartlergeselle, Ludwig Brukmann, angeblich von Hohenheim gebürtig, 18 J.
alt, mittlerer Statur mit blonden a la. Titus geschnittenen, weit in das Gesicht hereinhängenden
Hgaren, vollkemmnen blassen Angesicht, granen Augen, bekleider mit einem grauen Ueberrok, grauer
Filskappe, roth und weisgedupftem Halstuch, grauen langen Hosen und Stiefeln, hat seinem Wei-
er, dem hiesigen Sattler Steinbuch, zwei Zäume mit plartirten Schnallen und Gebiß, zwei roth-
gefütterte Halfrer, 8 bis 16, paar Sattelgurren mit Leder besezt, Geldgurten, Steigeriemen und au-
deres Riemwerk entwendet, und sich damit heute Abends um F. Uhr heimlich entfernt, indem er die
gesiohlenen Effecten in einem braunen Fellelsen ohne Tragriemen unter dem Arme getragen. Da an
Habhaftwerdung dieses Diebs vieles gelegen ist, so werden alle obrigkeitliche Behdrden geziemendst
ersucht, genau auf ihn zu fahnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt hieher einzuliefern. Den.
22. Jan. 1810. « »·dn.Oberamts-.
Herrenberg. Jakob Friderich Supper, gewesener Corporal, von. Nufringen, hiesigen Ober--
amts, hat einen Jägerpurschen, der ihn gestern okeinem Holzdiebstahl angetroffen hat, gröblich mis-
handelt, und ist darauf entwichen. Es werden deswegen alle Hoch= und Wohllbbl. Civil -Behbèrden
Lziemend ersucht, auf den Supper w½ fahnden, solchen auf Betreten zu arretiren und zum hiesigen.
Oberamt gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signalement. Supper ist 33.J.
alt, hat im Meß l uß 0 Zoll, blonde Haare, hohe Stirne, blonde Augbraunen, breiten Mund, run-
des Kinn, spizige und blaße Wangen. Bei seinem Entweichen war er gekleidet, mit einem run-
den Hut, schwarz seidenem Halskuch, blauer Weste, einer Montur vom Koͤnigl. Regiment v. Fran-
zuemont nebst grauem Oberrok, grauen langen Hosen, und Schuhen mir Bändern, auch träge er die
Verdiensi-Medaille, und hat eine Blessor am. Fuß. Den 0. Jan. 1810. K. Oberamt.#
Oberdigisheim. In voriger Nacht wurde die cine halbe Viertelstunde vom Dorfe entlegene.
Mahlmühle, swohl das Hauptgebäude, als die 20 Schuh entfernte Beimühle mittelst Feuer-Einle-
gung in Brand gestekt, nachdem zuvor der Eigenthümer selbst, Gottlieb Mautte, welcher auf dem-
eg ins Dorf binein begriffen. war, mörderisch angefallen, zu- Boden geschlagen- und des Geldes,
das er in den Beinkleidern bei sich hatte, etwa 6 — 8 fl. in Munze, beraubt worden war. Die ur-
heber dieser Frevelthat find zwei dem Mißhandelten unbekanute Kerls, von denen er weiter nichts-
anzugeben weiß, als daß sie überaus groß und ramaßirt seien, die Mundart der hiesigen Gegend
sprechen, runde Hüte aufgehabt habenz in lange schwar)e oder graue Kittel oder Kapntrdcke gellesar-
gewesen seien, graße Steken mit sich geführt haben, und der eine von ihnen eine Art von Felleisen
oder Ranzen auf dem Rücken getragen habe. Wer nun zur Auskundschaftung und Habhaftwerdung-
dieser Bösewichte erwas beizutragen im Srande ist, wolle dem Kdn. Oberamt dahier gefällige Nach-
richt geben!, um sofort nach Befund der Umstände die weitere zwekdienlichen Maasregeln ergreisfen
zu konnen. Den 11. Jan. 1810. - - Kon. Oheramt Balingen.