Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

die Schulmeisters * Wittwen-Cassen ihrer DisScesen noch im Rökstande sind, so wird sol- 
chen aufnegeben, diese rübständigen Berichte binnen 14 Tagen unfehlbar einzusenden; wobei 
noch bemerkr wird, daß diejsenige Dekane, in deren Dicesen keine solche Schulmeisters- 
Wittwen-Cassen eristiren, wenigstens dem Königl. Ober-Consistorium eine Anzeige davon 
machen sollen. Decret. Stuttgart im Königl. Ober-Consistorium, den 23. Ang. 1820. 
Straf-Erkenntniß Konigl. Conseriptions = Commission. 
Der Militairpflichtige und bereits designirte Johann Georg Müller von Rudersperg, 
Oberamts Schorndorf, hat sich gegen das Verbot seines Oberamts zu weit von Haus ent- 
fernt, wurde auf dem Bettel ergriffen, und ließ sich einen falschen Wanderschein verferti- 
gen. Er wurde daher zu vierwöchentlicher Festungsarbeit condemnirt, und wird nach deren 
Erstehung zum Königl. Füstier-Bataillon von Berndes mit zehenjähriger Capitulation as- 
sentirt werden. Decret. Stuttg. in Kön. Conseriptions-Commission, den 30. Aug. 18 10. 
Erkenntniße des Kön. Ob. Justiz-Colleglt 1I. Senats. 
1) In der Appellations-Sache von Rotenburg zwischen Melchior Hegner in Weitin- 
gen, Bekl. Anten und Maria Catharina, Wittwe des Valentin Hegner und ihrem Kinde 
cum C ratoribus Kl. Aten die Abtretung eines helftigen Erblehens betr. wurde dem Anten 
Beweis auferlegt. Stuttg. den s. Sept. 18 0. . «-—«« 
2) In der Appellations-Sache von Sulz zwischen Johann Georg Haas #½6 Kirnäch, 
Kl. Anten, und der Gemeinde daselbst, Bekl. Atin, die Entschädigung wegen eines auf 
der Frohn verunglükten Pferdes betreffend, wurde, unter Verwerfung des von Anten vor- 
gebrachren unstatthaften Resticutions-Gesuchs, wegen Mangels in den Formalien eine non 
devolutoria ausgesprochen, und Ant in die Kosten condemnirt. Stuttg. den s. Sept. 
3) In der Appellations-Sache von Biberach zwischen dem Wirth Caspar Linder zu 
Burgrieden, Kl. Anten und der Gemeinde daselbst, Bekl. Atin, wurde die Urtel erster In- 
stanz dahin reformirt, daß die Bekl. Gemeinde dem Kl. Anten den eingeklagten Schaden 
von 86 fl. zu ersezen schuldig sei, die Kosten aber compensirt. Stuttg. Nden §. Sept. 
Stuttgart, den 23. Aug. 18319. wurden geschieden: 
1) Johann Georg Dürr, Bürger und Weber zu Geradstetten, Schorndorfer Ober- 
amts, Kl., von # arbara, geb. Kurz von Höslinwarth, desselben Oberamts, Bekl. ex csp. 
quall delert. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten. 
2) Mühl= Inspector Samuel Friedrich Schiedr zu „Klein-Ingersheim, Bietigheimer 
Oberamts, Kl. von Christine Philippine, geb. Bodemer von. Calmbach, Nenenbürger Ober- 
amts, Bekl. ex cap. quafi del#rt. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten. 
3) Johann Jacob Haur, Bürger, und Bekermeister zu Ebingen, Kl. von Charlotta 
Sophia, geb. Kaiser aus Berlin, Bekl. in contumaciam- e# cap. detert. maltt, uner Ver- 
urtheilung der leztern in die Kosten. 
Se. Königl. Mas. haben unterm 3. Sept. Znädigst geruhr, den Assessor der Kön. 
Ober-Regierung, Friedrich von Wöllwarth, zum Königl. Kammerjunker, und
	        
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