Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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auch hierüber, und über den wahren Wereh derselben, mit den betreffenden Königl. Ober- 
forstämtern Communication zu pflegen, und deren schriftliche Aeusserung den Berichten bei- 
Wügen. Stuttg. in Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Departem. den 77. 
pt. 1810, « 
- 
Die Bevblkerungs -Listen betr. 
Den Königl. Kreis= und Oberämtern wird hiemie die Nachricht ertheilt, daß nunmehr 
neue, im Vorrath gedrukte Formularien zu den Bevölkerungs= Listen, und 
deren Beilage, und zwar: 
A.) zu der Tabelle über den Zustand der Bevölkerung im Allgemeinen, als: 
1) für die einzelnen Ortschaften, 
a) für die einzelnen Oberämter, und 
3) für die einzelnen Kreise; « 
B.) zu der Bevoͤlkerungs-Liste nach den verschiedenen Einwohner-Klassen, als: 
1) für die einzelnen Ortschaften, " 
2) für die einzelnen Oberämter, und 
3) für die einzelnen Kreise; und endlich 
C.) zu dem Veczeichniß über die Anzahl der verschiedenen Wohnorte, welches die Königl. 
eis und Oberämter, als Beilage zu den jährlichen Bevölkerungs-Listen, einzusen- 
en haben; 222 s•4 s- · 
ausschlieslich in der Königlt. Hof= und Kanzlei= Buchdrukerei der Gebrüder 
Mäntler in Stuttgart, und zwar, gegen portofreie Einsendung des Geldbetrages, jeder 
Bogen von sämtlichen Formularien für zwei Krenzer, abzulangen sind. 
Es wird daher den sämtlichen Kreis= und Oberämtern, unter wiederholter Hinweisung 
auf die vorliegenden allerhöchsten Verordnungen, und insbesondere auf das Circular-Reseript 
vom 16. Augun dieses Jahrs aufgegeben, sich künftig nur der neuen Formularien zu be- 
dienen, die Bevölkerungs-Listen pünctlich darnach einzurichten, dieselben auf den r. Nov. 
jeden Jahrs zu veranstalten, und sie jedesmal auch, wohl geprüft, und nach allen Theilen 
richrig ausgefertigt, auf den bestimmten Termin, und zwar längstens bis den rs. Decemb. 
unfehlbar hieher einzusenden. Stuttg. in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Departem, den 2. 
ct, 1310. # 
Straf-Erkenntulsse des Kdnigl. Ober= Justiz-Collegii 1. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regiae M%aj. 
Unterm &. Sept. wurde der bei dem Oberamt Heidenheim wegen attentirten Straßen- 
raubs verhaftete Jac. Joos ven Gussenstadt, neben Ersaz aller Kosten, zu einer 3 jährigen 
Zuchthauß= Strafe in Gotteszell verurtheilt. . . 
DeanSekastderbeidencAmts-OberaintStuttgartverhafteteJohannMelchiOk 
Mezger von Denkendorf, wegen wiederholter Diebstaͤhle, neben dem Ersaz der Kosten und 
Schaͤden au o monatlicher Festungsarbeit zu Hohen= Asperg condemnirt worden. 
Unterm er. Sept. wurde die bei dem Stadt-Oberamt Stuttgart verhaftete Johanna 
Waldburga Hinchlin von Memmingen wegen wiederholten Diebstahls neben Ersaz der 
Kosten und Schäden, zu Einjähriger Zuchthauß= Strafe verurtheilt.
	        
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