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Königlich, Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 17. Nov.
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Stuttgart, den 12. Nov. Heute Vormittag hatte eine Deputation der Ulmer
Buͤrgerschaft das Gluͤk, Sr. Koͤniglichen Majestaͤt vorgestellt zu werden. Dieselbe
war hieher gekommen, um Allerhöchst Denenselben die Gefühle ihrer Mitbürger bei dem
Uebergang ihrer Vaterstadt an die Krone Württemberg zu Füßen zu legen. Der
Minister-College des Innern Graf von Reischach führte sie bei Sr. Königl. Maje-
stät ein, und Allerhöchstdieselben geruhten, die von dem Bürgermeister v. Schad gehal-
tene Anrede in den huldreichsten und gnädigsten Ausdrücken zu beantworten.
Kidenigl. V erorsdnung. Die Bestrafun des Kaufs und Verkaufs ungestempelter
aus laͤndischer Kabder betreffend.
Da Se. Königk. Majestär allergnädigst zu verordnen geruhee haben, daß künftig
jeder, welcher gegen das betreffende Verbot ungestemwelte ausländische Kalender in dem
Königreiche verkaufen würde, neben der Confiscation mit einer Strafe von 20 fl., und
jeder Käufer ungestempelter ausländischer Kalender, neben der Confiseation mit einer Strafe
von lo fl. belegt, auch hiebei auf die schon öfters von Contravenienten angeführte unsiatt=
hafte Entschuldigung, daß sie neben den ausländischen Kalendern auch Württembergische Ka-
lender haben, ganz keine Rüksicht genommen werden solle; so wird diese allerhöchste Verord-
nung, wodurch die bisher geltende Bestimmung der Stempel-Ordnung vom 14. Nov. 1808.
C. 24. für aufgehoben zu achten ist, zur allgemeinen Nachachtung hiemit bekannt gemacht.
Sturtg. den 12. Nov. 1810. Koͤn. Justiz= Miniskeriim. àAbd Mand. Sacr. Reg. Maj. pr.
Kdnigl. Verordnung, den Gerichtsstand der Weiber der Landdragener betr.
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Dekret vom 3. dieses allergnddigst
zu verordnen geruhet, daß die Ehefrauen der Landdragoner allein der Civil-Jurisdiction in
Civil= und Criminalfällen unterworfen seyn sollen, welche allerhöchste Verordnung zur all-
gemeinen Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. Köuigl. Justiz Ministerinm.
Ad Mand. 8S. Reg. Maj.