Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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welche auf dreimalige oͤffentliche Aufforderung bei dem Praudi der Vermögens-Annotation zur Rük- 
kehr in ihre Heimath sich nicht gestellt haben, und deren Vermdgen daher bereits mit Arrest belegt 
und zur Confiscotion annotirt ist, werden hiemit unter Androhung der wirklichen Vermdgens-Confisea= 
tion aufgefordert, sich binnen 4 Monaten vor Oberamt zu stellen, den Conscriptions-Gesezen Folge 
S leisten, und sich über ihre Abwesenheit zu verantworten und zwar a) zum zweitenmal 1) aus der 
tadt Heilbronn: Carl Fried. Merker, Kaufmann. Johann Dieterich Heubel, laschner. Joh. 
Ge. Wilh. Gsand, Steinhaner. Carl Ludwig Hilsinger, Steinhauer. Jeh. Andr. Gräsle, Schmid. 
Joh. Fried. Benjamin Sturm, Schreiner. Joh. Christoph Täuble, Tuchmacher. Joh, Andreas Mül- 
ler, Schmid. Joh. Christoph Bohner, Schlofser. Joh. Fried. Burger, Glaser. Joh. Jak. Nikel, 
Mezger. Friedrich Wilh. Kenngott, Mezger. Joh. Heinr. Rößler, Zimmermann. Joh. Friedrich 
Sattler, Teugschmig- Joh. Christ. Friedrich Hekmann, Schuster. Ludwig Carl Rudolph, Mezger. 
2) Von Biderach: Joh. Ge. Straub, Baurenknecht. Fohann Adam Raisig, Kiefer. 3) Pon-. 
Bökkingen: Joh. Frieo. Münzing. Joh. Adam Schdpf, Maurer. 4) Von Fürfeld: Joh. 
Eberh. Scherz. Joh. Jak. Karr, Schreiner. Fried. Wilh. Bauer, Sattler. Johannes Karr, Schrei- 
ner. Carl Leonh. Regele. Phil. Christoph Benz, Schuster. 5) Von Kirchhansen: Lorenz 
Hegner, Wagner. Sebast. Walter, Bauer. 6). Von Massenbach: Joh. Leonh. Eberle, Bek. 
3 Von Massenbachhausen: Christ. Baumgärtner, Wagner. Joh. Chrisi. Seyfferr, Maurer. 
8) Von Neipperg: Joh. Andreas Spranz, Wagner und Schmid. 9) Von Schwaigern: 
Gottlieb Reinwald, Schloßer. #1o0) Bon Sontheim: Maier Lazarus. Joseph Kraus, Weber. 
d) Zum erstenmal: 1) Von Massenbachhaufen: Joh. Ge. Mdhnt. 2) Veon Biberach: 
Christ. Straub, Postknecht. Kdn. Oberamt. 
Oberndorf. Der bei dem Kdnigl. Füfilier = Bataillon von Berndes estandene Gemeine, Lud- 
wig Grasmann von Rdthenbach, hiesigen Oberamcs, ist den a7. Nov. d. gestan der Garnison- Ho- 
henasperg desertirt. Alle Civil= und Militair= Behdrden werden daher ersucht, ihn im Betretungsfall 
arretiren, und entweder an das Oberamt hieher oder an das Regiments-Commands zu Hohenasperg 
scher einliefern zu lassen. Den 18. Dec. 1810. Kon. HOberamt. 
  
Aalen. In den 6 Schultheissereien: Essingen, Hohenstadt, Schechingen, Laubach, Neu- 
brunn und Fachsenfeld werden gnädigst befehlenermassen neue Unterpfands-Bücher errichtet, und 
es werden daher alle diejenige, welche obrigkeitlich versicherte Capitalien oder ein sonstiges Unter- 
eEefands-Rechr daselbst haben, hierdurch aufgerufen, ihre dißfalsigen Schuld= und P andperfhreibungen 
entweder in Origknal oder in glaubwürdigen Abschriften a dato innerhalb 6 Wochen bei der Amts- 
schreiberei Laubach zu Aaken Porto frei einzugeben, oder aber sich selbsten zuzuschreiben „ wenn ans 
dieser unterlassenen Anzeige in der Folge R il für sie entstehen würde. Den 28. Nov. k810. 
Kdn. Oberamt. 
Euwangen. Der nächstkünftige kalte Markt wird auf den bisher gewohnlichen Termin, und 
zwar der Roßmarkt am Montag und Dienstag den 7. und gten, der Rindviehmarkt am gien, und 
der Krdmermarkt am ro. Jan. 18##r., so wie die im verslossenen Jahr durchgängig nach den in dem 
Kdnigreich Wrrtembee allgemein geltenden Markt-Gesezen u. Verordummgen dahier abgehalten wer- 
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ches hiemit tlich bekanut ge t wird. Den 18. Dec. 1870. 
den, welches hienn nelich gemach Koͤn. Landvogtei am Kocher. 
Tuͤbingen. Da die durch das allerhoͤchste Manifest vom 27. Okt. vom hiesigen Oberamt ge- 
trennte Orte, Moͤfsingen mit Belsen und Sebastiansweiler, Oeschingen. Ofterdingen und Thalheim, 
sodann Unterjesingen mit Rosek, Pfaͤffingen und Hagelloch, nud zwar erstere an das Kdnigl. Ober- 
amt Rottenburg, leztere aber an das Konigt Oberamt Herrenberg bereits unterm 18. Dec. überge- 
ben worden sind, so wird solches andurch dffentlich bekannt gemacht, damit alle Schreiben obrigkeit= 
licher Behörden nicht nur, sondern auch der Privat-Personen nicht mehr an das hiesige Oberamr= 
sondern an die genanme Oberämter gerichtet werden. Den 25. Dec. 1810. Kdu. Oberams. 
(Rebst einer Beilage zu Nr. 48.)
	        
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