Contents: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

hause über die Rechtsnatur des GA. XII. 1867 entwickelt hat °°*®. 
Ihm ist GA. XII: 1867 eine authentische Interpretation der prag- 
matischen Sanktion durch die ungarische Gesetzgebung, ein ungari- 
sches Gesetz, dessen Wirksamkeit jedoch an die Bedingung der 
Zustimmung der übrigen Länder geknüpft worden sei. Die Ab- 
änderung könne im Wege der Annahme eines von Kommissionen 
beider Parlamente vereinbarten Entwurfs durch beide Le- 
gislativen oder in derselben Form wie die Wirksamkeit des GA. 
XJI nämlich dadurch herbeigeführt werden, daß zunächst die 
eine Gesetzgebung die Aenderung beschließt, und daß dieser 
Aenderung auch die andere Legislative beitritt. Für die Sus- 
pension der Wirksamkeit des ersteren Gesetzes bis zu dem Bei- 
tritt der anderen Legislative bedürfe es gar keiner auf diese Sus- 
pension sich beziehenden Klausel?®. Diese Konstruktion, wel- 
che, in die Anschauungsweise der deutschen Theorie übertragen, 
das ungarische und österreichische Ausgleichsgesetz als konsti- 
tuierende Akte nach Art des auf die Schaffung der deutschen 
Reichsverfassung gerichteten Landesgesetze der Gliedstaaten und 
beide Gesetze zusammen als einen nur durch einen actus contra- 
ricus abänderlichen Gesamtakt erscheinen °?” läßt, endet jedoch 
trotz ihres ganz auf juristischer Grundlage vollzogenen Auf- 
baues mit dem seltsamen Satz, das Uebereinkommen sei zwar 
politisch als bilateral nicht aber juristisch als Ver- 
trag aufgefaßt worden, wozu sich noch die Terminologie des 
zufolge auch meinen Regentenpflichten entschieden widerstreiten würde. 
Neue freie Presse vom 18, September 1895 N. 10443 8.2. 
2355 Vgl. Morgenblatt Neue Freie Presse vom 13. Oktober 1893 N. 10468 
8. 3. 
236 Hiezu LUSTKANDL, Artikel Gesetz im 2. Bd. der 2. A. des österr. 
Staatswörterbuchs 8. 411 f. (1. A. 1. Bd. S. 802 f.); TEZwER, Der Kaiser S. 220 f., 
234; ZOLGER, 4.2.0. S. 252 ff. 
287 TEZNER, in GRÜNHUTS Zeitschrift 20. Bd. S. 720 ff., Der Kaisertitel 
S. 201f. Der Kaiser $. 208.
	        
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