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Belberichte. Nothwendigkeit derselben, besonders auch bei unmittelbaren Eingaben an Sle. Königl.
Maj. VI. 30. 107. 108. VII. 125. 126. Strafen im Unterlassungsfall, edend. In denen
über Handwerks-Dispensations-Gesuche ist das Alter der Supplikanten zu bemerken, VI. 60.
Vorschrift wegen ihrer Verfertigung und Einsendung Vll. 133. Bei Wirthschafte Concessiohs=
Gesuchen find solche von den Ober= und Cameral= Beamten gemeinschaftlich zu erstatten, VIll.
365. Was die über die Heurathsgesuche der Minderjährigen enthalten sollen IX, 457.
Beischlaf, unehlicher, Bestrafung desselben, VI. 00 # 10
Beisitzgelder. Gehdren zum Ressort des Rechn. Dep der Ob. Finanzkammer, VII. 171. Wie es da-
mit in den vormal. Patrim. Herrschaften zu halten, X. 339. 5q0.
Bekanntmachungen. Die in dem Staats-und Reg. Blatt enthaltenen sind amtlich, und dienen
statt aller weitern Insinuation VII. 2. Was die Beamten dabei zu beobachten. VIII. q2.
Belladonna. S. Tollbeere.
Bergwerkewesen. Departement, VI. 17. VII. 172. Die bei Eisenhütten und Salzwerken an-
gestellten Beamten sind den Kreis-Steuerräthen nicht untergeordnet, VII. II. Nähere. Be-
stimmung der dem Bergwerks-Personale zustehenden Frohnfreiheit, VIII. os7. In wie fern
Bergleute und Laboranten von Entrichtung der Polizei-Tare befreit sind, St. u. T. O. g. 50.
Berichte. In was für Sachen solche von den Beamten zuvorderst an den Kreishauptmann zu schi-
cken VI. 10. 32. S. 3. VIII.-Zso. Vorschrift das Rubrum der Berichte von den Finanzbehdr-
den betr. VlII. ro##Wie die Berichte über Tarable Gegenstände einzurichten, VII. 20. Be-
richte sollen nur Einen Gegenstand enthalten, 118. Die pünktliche Einsendung derselben in
den vorgeschriebenen Terminen befohlen §58. Bezeichnung der Berichte Verhaftete betr. ebend.
Nicht an Individuen, ondern an die betreffende Behdrde unmitteldar einzusenden, VIII. 328.
ergl. Belberichte.
Ohne Noth nicht durch Frohnboten zu versenden, 417.
Besitz. VW#erfügungen über den jüngsten Beße siud an den II. Senat des Ob. Justiz-Coll. gewiesen,
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8.
Besizergreifung. Ist den Koͤnigl. Notarien uͤbertragen, VIII. 563. 9. 12.
Besiz-Ergreifungs- Patent, (Koͤnigl.) von den durch einen Staats-Vertrag mit der Krone Bajern
aacquirirten Landestheilen, KX. 400.
Besoldungen. Gehdren zum Ressort des Rechn. Dep. der Ob. Finanzkammer VII. 171. Nur ein
Drittheil derselben darf bei den Königl. Dienern als Erecutionsmittel angewendet werden,
VIII. 277. Wie solche in Rücksicht auf die Cautions-Leistung zu berechnen, IX. qgo. §. 12.
S. Holzbesoldungen, Weinbefoldungen.
Bettel-Anstalten. Gehdren zum Ressort der Königl. Ob. Reg VII. 218. Allen ausländischen
Bettlern ist der Eintritr in das Königreich untersagt, 447. 9. 7. kjo Was mit fremden
Bettlern zu beobachten, die durch die Kdnigl. Staaten in ihr Heimwesen gebracht werden
sollen: q48. L. 9. Das Betteln sowohl in den Häusern als auf den Strassen ist in dem gan-
zen Königreich ohne Unterschied abgestellt, 330. &. 16. Dießfallsige Obliegenheit der Gemein-
den, ebend. Straf-Ansaz für umherlaufende einheimische Bettler, so wie für diejenigen,
welche sie mit Sammel= Patenten oder Attestaten versehen, 450. 17. — Fuͤr innlaͤndische
Handwerksgesellen, die sich dem Betteln ergeben, ebend. F. 18. em die Vollstreckung vor-
stehender Verordnungen vorzüglich zukomme, 452. J. 23. Warnungs-Tafeln, Warnungs-
erch Si nalements , 456. §. 42. 43. Oeffentliche Anstalt, um die Bettler zur Arbeit
anzuhalten. 357.
Vevölkerungs= Tabellen. Gehören zum Ressort des Ob. Pel. Dep. der Kdnigl. Ob. Reg. VII. 218.
Dießfalsige Obliegenheit der Kreishauptleute, VI. 33 K. 11. Neue Einrichtung derselben,
VIII. S. 1 4. Formular dazu, ebend. Beil. A. B. Erläuterung der diesfalsigen General-
Verordnung 265. 266. Von wem sie beurkundet seyn müssen, ebend. Weitere Bestimmun-
gen, IX. 380. Ihre genaue Führung eingeschärft, X. 2765. Die Kreis= und Ober-Aem-
ter sollen sich nur der neuen gedruckten Formularien bedienen, X. 408. Wo solche zu haben,
und Preis derselben, ebend. Vorgeschriebene Termine für die Ausfertigung und Einsendung
derselben, ebend. Berichtigung einer dariun vorkommenden Rubrik r2c. 481.