Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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In wie fern anstatt derselben und von welcher Behdrde andere Jwangsmiktel zu Erforschung 
der Wahrheit gebraucht werden können, und worinn diese bestehen dürfen, 17f0. Straf-Ansaz 
für Beamte die einen Ingnisiten durch thätliche Mishandlung zum Bekenntniß ndthigen wol- 
len, ebend. 4Z . 
Criminal-Strafen. In Faͤllen, wo Leibesstrafen eintreten koͤnnen, sollen aͤrztliche Zeugnisse uͤber 
die körperliche Beschaffenheit der Inquifiten, sie seien verhaftet oder nicht, eingesandt werden, 
VII. 425 VIII. 268. Auch ohne Bekenntniß, auf bloße, durch vollständige rechtliche Beweise 
eführte Ueberweisung, soll die gesezliche Strafe erkannt werden, IX. r69. In wie fern solche 
ei frachen Lügen und Läugnen der Inguisiten zu schärfen, ek###nd. DTodeöstrafen, Fälle, 
wo es solche betrift, sind Sr. Kön. Mej. vorzulegen, VI. öJ. J. 14. Der Antrag auf die- 
selben muß wenigstens auf fuͤnf Stimmen der Räthe des I. Ober--FJustiz-Senats berühen, 57. 
„35. Vergl. Strafen. — 
Criminal Tabrlien. Vierteljaͤhrig einzusenden, VI. 118. Formular derselben, ebend. Beil. Ihre 
Einsendung menirt, IX. 178 458. X. 94. 256. 307. 371. » 
Crimlnalsunkoftes.(Maleftz-undanutsitkons-)DxevondemK.Ob.Just.Coll.deckemteu sind von 
den Cameral-Beamten zu bezahlen und zu verrechnen, VII. a63. 
Criminal-Verbaft. Was bei den Berichten wegen Verhafteten zu beobachten, VII. 558. Verant- 
wortlichkeit der Bramten für ihre Entweichung, X. 507. 
(ultur. Die Landes-Cultur gehdrt zum Ressort des K. O. Lindes-Oek. Coll. VII. ary. In den 
betreffenden Kreisen ist solche der Fürforge der Kreiêhauptleute anvertraut, VI.33. . 12. 
Cultur -Mutatienen gebdren zum Ressort des Landwirthsch. Dep. VII. 170, 
Turatelen. S. Pflegschaften, Vormundschaften. 
D. 
Dachplatten, Dachziegel. S. Ilegelwaare. 
Dekane, evang. Si haben in Gemeinschaft mit den weltlichen Oberbeamten die Ehesachen der Pro- 
testanten in erster Instanz zu behandeln, VII. r7. Ausnahme, ebend. Was sie bei Dienstver- 
ä#nderungen der Schul-Provisoren zu beobachten, X. 34. Aufsicht derselben über die Führung 
der Familien-Register, 63. 276. 520. Verhälrnis gegen die Oberamts-Actuare bes’ amnli- 
chen Zusammenkünften, 434. Ihre Investitur und Visitation wird den General-Superinten= 
denten übertragen, 489. Amts-Verhältnis gegen die leztern, ebend. Ihre Obliegenheit in Ab- 
sicht auf die richtige Führung der Kirchenbücher und Familien-Register, Joo. 
Delations= Geböhren. Bei Umgelds-Vergehen, VII. 316. F. II. — gegen die Maas-Ordnung, 
« VII. 378 vghtini Capttalien= III. 428. Bei Tabake-DOefraudationen, VIII. 633. 
. 14. X. 255. rgehen gegen die Wegordnung, IX. 23. 9. 30. — r O. 
. 91. — Stempelvergehen, *—*½“ S. 23. 9 8 3. 8. 3 Zollvergehen, 8. 8 
Delinquenten. S. Strüflinge. 
Demtisten, fremde. In wie fern sie ihre Kunst ausüben dürfen, VII. Zzr. 
Departements. Deren Anzahl und Benennung, VI. 7. . 2. Amts-Verrichtungen und Vorrechte 
idter Chefs, 8. 9 0- II. VII. 173. Strafbefugnis derselben, VI. 52. 9. q. Beeidigung, 
3905. · 
Deserteurs. Von ihren Transporten und deren Kosten-Berechnung, VII. 117. 6o1. Wie mit Durch- 
passirenden, die sich verdächtig machen, zu verfahren, roy7. K #. Strofe der Beherbergung 
oder Verbergung eines Deserteurs, ebend. und 108. §. 60. Pfllicht der Civil-Behdrden bel er- 
hakrener Anzeige von einem Deserteur, 108. S. . Strafe dißfalsiger Nachläßigkeit, #. 7 Wie Be- 
amte mit fremden Deserteurs zu verfahren haben, q418. &. 11. Die auf G’neral-Pardon sich 
stellenden sollen blos mit einer Marsch-Route versehen eing schikt werden, VIII. 360. Maas- 
regeln gegen Deserteurs, IX. 363. J. 20. Berichterstattung über ihr Vermdgen, 497. Gene- 
ral-Parden für die aus den neuesten, von der Krone Balern übernommenen Besizungen ge- 
bürtigen, X. 523. - .. ge
	        
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