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Herumziehende Hersonen mit allerlei Handarbeiten, als Hafenbinder, Kesselfliker, Kerbmacher,
· Scheerenschleifer und dergl. Verordnung wegen derselben, VII. 447. 450.
Heu und Oehmd. Vorschrift wegen des Gewichts, VI. 140. F. 23. Behandlung in Rüksicht auf
Feuersgefahr, VIII. 205.
Bintersasen Die besondere Verpflichtung derselben gegen ihre Patrimonialherren aufgehoben,
1 . .
Sirschstangen und Gewichte. Gefundene sollen den Forstbeamten eingeliefert werden, VIII. ale.
Strafe im Uebertretungsfall, ebend.
HSochverrath. Wodurch solcher begangen werde, X. 73. art. 7 Bestrafung 74. art. 4 — g. Ver-
bindlichkeit zur Anzeige desselben, und Strafe im Unterlassungsfall, 74. 75. art. 0 — I.
65éfe. Die Kdnigl. sind der Aufsicht des Landw. Dep. übertragen, VII. 170. Von Güterbeschrei-
bungen sämtlicher zu einem jeden Oberamtsbezirk gehdrigen, VIII. 100. -
oͤrnlishof, Bruͤdergemeinde das. S. Bruͤdergemeinde.
of-Apotheke. Versteurung ihrer verzinnsl. Capitalien, VIII. 425. Die Arzneien fuͤr die im Wai-
senhause zu Stuttgart erkrankten Waisenkinder sind von ihr unenrgeldlich abzugeben, X. 63.
. 21.
Lesbane Kdnigl. Geld-Versendungen in das Ausland durch dieselbe, VI. 195.
ofbau-Departement. Ressort und Personale, VII. 172. Aufgehoben, IX. 123. COber. Sofbau-=
Departement. Neu constituirt, ebend. Präsidium und Personale, ebend, Anstellung eines
Ober--Hofbaumeisters, 240. « « -
Hof und Canzlei-Buchdruker. Ausschließliche Verlags-Artikel, und bestimmte Preise derselben,
. 371.
Bof - Chargen. Beeidigung der Oberhof- und übrigen Hof-Chargen, X. . K. 3. Versezung der
Bs Pof-Chaswenbn die erste Rang- Erans Hosl harg 205. 8 sezung
Bofdiebstahl. Bestrafung desselben, VII. 82. 5. 9.
Zofdienerschaft. Vorschriften fuͤr dieselbe, VII. 81 f. Ist allen Polizei-Verordnungen unterworfen,
86. S. 21. Beeidigung, X. 395. . 2.
Hof- und Domainen-Rammer. Steht unmittelbar unter Sr. Kön. Maj. VI. 17. 8. 56. Ver-
zeichniß der zu derselben gehoͤrigen Guͤter und Besizungen, und der wechselseitigen Abtretun-
en zwischen ihr und der K. Finanz-Kammer, VII. al ff. Sie soll in ihren Beamtungen u.
rtschaften künftig die Steuern, Aceis, Umgeld 2c. samt allen andern Cameral-Gefällen be-
iehen, 23. Einrichtung derselben und ihrer Balleien, 117.
Sof= Sörleers Obliegenheit derselben, VII. 83. 83.
Bofmeister (Erzieher) Vorgeschriebene Berichte von solchen, die aus dem Schullehrer-Stande sind,
383.
Sof-Officen. Personen, die nicht dahin gehdren, ist kein Aufenthalt daselbst zu gestatten, VII. 85.
Sof= Ordnung. VII. Lr- 837. Soll der Hofdienerschaft alle Jahre einmal vorgelesen werden, 87.
Uof= und Pfalzgrafen. Aufhebung derselben, VI. 60.
Hofpfleg. Besteurung ihrer verzinslichen Capitalien, VIII. 425.
Bof- und Staats - Handbuch. Kurze Nachricht von dem Innhalt dessen v. 1809 und 1810. X. 88.
Solz. Die Cameral-Beamten sollen jaͤhrlich berichten, ob und was sie zu ihren Kellereien und Kel-
tern an Reif-Taug= und Kelternholz ndthig haben, VIII. 17. Deßgleichen den betreffenden
Oberforstämtern Verzeichnisse ihres Holzbedarfs übergeben, 309. Vorschriften wegen des Holz-
Verkaufs aus den herrschaftl. Waldungen oder Faktorien, Acc. O. J. 56. — Von Communen,
edend, und IX. Krg. Einführung einer Stamm-Miekhe ven allen Holzabgaben in den Com-
mun= Corporations-Privat= und Patrimonial-Waldungen, X. 359. Worsichts-Mavsregeln
beim Holzfällen, 407. S. Bauholz,, Brennbolz. -
Holz-Accise.Acc.O.H.55.Rea;-Jndep.S.-6. · »
Holzbertchte.Verordkmng,daßxåhrlichdreieparate,wovon«dererstedieeigenthümlichen Königl-
— der zweite die Commun-Spital= und Heiligen — und der dritte alle übrig en Waldungen
enthalten muß, von den Oberforstämtern erstattet werden sollen, VII. 602.