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6, &. 22. Bei derselben können weder neue That-Umstände woch weitere Beweisgründe vor-
4c werden, 48. C. 33. Gegen die Erkenntnisse des Ober-Kriegs-Gerichts ginder keine
Kerision statt, VII. 7J4. 410. I. 4. Revision der Criminal-Fälle S. Erlminal= Fälle. Revi=
sions-oth-Srist. ie zu berechnen, VI. 5o0. « ,
Rieseln-ände.Müssengeinaue1«t·r»verden-Vll-l-.201. Strafe im Uebertretungs-Fall, ehend.
Noßlast, bei Zollberechnungen, für Acht Centner anzunehmen. Zoll-O. J. 20. 21. "„
RNozkrankheit. S. Pferdde. . «. «
Nudriken. Unerläßlich bei Eingaben, VI. 30. Wie sie abgefaht seyn müssen, 36. Zu. Woas bei
*“*“ dem Rubrum der Berichte an das Kbnigl. Ob. Fin. Dep. zu beobachten, VII. 103. «
Ruggerichte. In welchen Fällen die Forst-Beamten Diäten dabei anrechnen dürfen, und wer solche
zu bezahlen habe, VIII. 290. Die Ober-Forstämter sollen die ausser ihren Wohnorten vorzu-
nehmenden Rugtäge wenigstens alle halbe Jahre abhalten, IX. 13. Wann die Rug-Proto-
kolle einzusenden, ebend. Solchen ist eine Specification der Kesten anzufägen, 121. Von Wem
· die Vogt-Ruggerichte in Patrimonial= und gemischten Orten abzuhalten, VIII. 292.
Rückzolt. Zoll-O. J. 8 5256 . ·...» s, -
Kumsordische Suppe. Oeffentliche Einrichtung zu ihrer Zubereitung, VIII. 357.
Ruthe, Längenmgas. Soll künftig aus zehen Schuhen besiehen, VI. 136.
S.
Satpeter. Dessen Ausfuhr gänzlich verboten, die Einfuhr auf Ein Jahr impostfrei, IX. 171. Ver-
leihung des Salpetergrabens, 171. 178. 3190. Begünstigungen und Verbindlichkeiten der Sal-
peter-Pächter, 310. 320. Vorschrift wegen der sich dabei ergebenden Anstände oder Beschwer-
den, ebend. — Wegen der Anzeige ihres Brennholz-Bedarfs, 4%. Salpeterhütten sind von
der Brandvers. Anstalt ausgeschlossen, VIII. 31. V. 3
Salz. Anordnung einer Königl. General-Sals= Mdministration VII. 617. Verbot des Salzhau-
HSels ver Comen##n und Privaten, ebend. Bestimmte Salz-Preise, ebend. «
Salzwerke.Stehetsgmtexdn-Oheraufsicht.-.des-.Kdn"igl.-Bergwerkssuud Salinen-Dep. VII. 172.
Die dabei angestellten Beamten sind den Kreissteuerräthen nicht untergeordnet, VII. 11. Frohn-
freiheit der dazn, getortgen Personen= VIII. 7 e « «
el. Datente. Die Ertheilung derselben ist dem Ob. Landes= Oek. Coll. 2
Samme, 1utt Bettler den Baam## verboten i! 9 ebertragen, VII. u19.
P 1 150. g
Sauerbronnen. Sind der Aufsicht des Landwirthschaftl. und des Medic. Dep. übergeben, VIllI. 176.
Schaah dide. Verordnung wegen Behandlung derselben, und Empfehlung der von dem Landthier=
arzt Walz dagegen entdeckten Heilmittel, X. 299
Schaafweid= erleihungen. Diesfalsige Vorschriften, VIII. . IX. 234.
Schäfereiwesen. Die Schaafzucht und die Vollzithung der Geseze über das Schäfereiwesen gehbren
zum Ressort des Königl Ober-Landes Oekon. Colleg. VlI. 19. §. 20. VII. 210 Die Königl.
Schäfercien stehen unter der Aufsicht des Landwirthschaftl. Dep. VII. 170. Den Schäfern ist
die Behandlung kränker Menschen unbedingt verboten, VIII. 314. Die bei den Schäferei-
Instituten bisher üblichen Benennungen, Landzahlmeister, Zahlmeister 2c. abgestellt
sntngege. die von Ober-Schäferei-Inspertoren, Schäferei-Inspectoren kc.
ubstituirt, X. 80. # .
Schäzunger herrschaft. zum Verkauf bestimmter Gebäude und Feldgüter. Was dabei zu beobach-
en 284. 285. 5r½m
Scharfrichter. Die Bebandlung kranker Menschen isi ihnen unbedingt verboten, VIll. 314. Ver-
Zangter Bericht uͤber die Verhaͤltnisse derselben, 429.
Scheidemuͤnze. S. Muͤnze.
Schenkangemr Ueber welche gerichtlich erkannt werden müsse und was dabei zubcobachten, VII.
23.
Scheunen Vorschrift wegen des Baus derselben, VIII. 2c2.
Schiessen. In Städten, Dörfern, Käusern, auf Strassen 2c. verboten, VII. 82. VIII, 206. Nach