Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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darf die Weide, welche 500 Stuͤk ertraͤgt, mit 250 Stuͤk eigenen Schaefen beschlagen. d 1. Merz 
1810. dn. Oberamt Brackenheim. 
8 Rottenburg am Nekar. Die der allhiesigen Koͤn. Cameralverwaltung zuͤstehende Rekar-Muͤh- 
len zu Niedernau, eine Stunde oberhalb Rottenburg, wird mit ihren Zugehdrungen, auch 2 Mansmad 
Gragarten Samstag den 3u. Merz auf 0 Jahre lang in dem Oorfe Niedernau an den Meistbieren- 
den verliehen werden. Dieses wird mit dem Anhang bekannt gemacht, daß die Bestandslustigen 
seiche vorläufig in Augenschein nehmen, und die Bestandsbedingnisse bei dem hiesigeu Cameralamt 
einsehen konnen. Wer zu dieser Verleihung zugelassen zu werden verlangt, hat sich mit einem obrig-) 
keitlichen Zeugniß von seinem Amt bei der Versteigerung auszuweisen, daß er von guter Auffährung 
und eine nach dem Verhältniß der schuldig werdenden Bestands-Summe erforderliche Caution zu leis 
sten im Stande seie. Den 2. Merz 1810. Kreissteuerrath und Cameralverwalter. 
Oberstadion. In Gemäzheit allerhochst Kdnigl. Befehle sollen nachstehende Loltiler auf 9 
oder 12 Jahre in einen Gesamtpucht gegeben werden, als: a) zu Oberstadion, welches bestehet in 
à Mrug. 12 Vrtl. §5 Rth. Baum= und Grasgarten, 34 Mrg. 3 Vel. 34 Ruth. zweimädige Wiesen, 
63 Mrg. 34 Vrtl. 23 Rth. Aeker und 2 Mrg. Krautländer. Ein Pächter erhält die ndthige Woh- 
nung und Schener, mit allen dkonomischen Einrichtungen und Zugehörden; b) zu Mundeltingen, 
bestehend in 9 Mrg. 23 Vrtl. 106 Ruth. Wiesen und 32 Mrg. 2 Brtl. 2 13 Ruth. Aeker ze) Zu Moos- 
beuren, bestehend in 00 Mrg. 2 Vrt. 202 Ruth. Wiesen und 67 Mrg. 17 Prt. 12 Rth. Aeker. Ein 
Pächter erhält daselbst die ndthige Wohnung und Scheuer nebst allen erforderlichen dkonomischen Ein- 
richtungen; 4) zu Hundersfingen, bestehend in o Mrg. 24 Prt. Wiesen u. 43 Mrg. 2 Vrt. qu## Rth. 
Aeker. Ein Pächter erhält auch hier die ndthige Wohnung und Scheuer, nebst allen dkonomischen 
Einrichtungen. Sodann sollte e) mit der in Moosbeuren befindlichen Ziegelhütte, welche in einem 
Stadel, worin die Ziegel getroknet, und einem solchen, worinn der Brennofen ist, bestehet, ein Ver- 
kauf oder eine Verleihung auf 0 Jahre versucht werden. Einem Pächter des Hofguts zu Stadion 
werden die noch vorhandenen 14 Stük groß und klein Rindvieh gegen Verzinsung der urkundlichen 
Tarations-Summe überlassen; den Pächtern der Hofgüter zu Moosbeuren und Hundersingen aber 
wei Drittheile des bendthigten Viehes auf Kosten der Cameralamts-Casse gegen Uebernahme und 
erzinsung von Seiten der Pächter angeschaft werden. Zu Verleihung dieser Gürer ist bestimmt und 
zwar zu dem Hofgut in Stadion und Nnollleingen Dienstag der 20. Merz Vormittags 10 Uhr; zu 
dem ostur in Kundersinsen der nämliche Tag, Nachmittags z Uhr; zu dem Hofgut in Moosbeu= 
ren Mittwoch der al. Merz Vormittags 10 Uhr, und zu der Ziegelhütte daselbst der nämliche Tag, 
Nachmittags 2 Uhr. Sämtliche Verleihungen werden in dem Schloß Oberstadion vorgenommen wer- 
den, wozu sich die Liebhaber einfinden und die weiteren Bedingungen vernehmen kdnnen. Jeder der- 
selben har sich mit einem obrigkeitlichen Zeugniß auszuweisen, daß er ein rechtschaffener Mann sei, 
die erforderlichen landwirthschaftlichen Kenntnisse und neben der zu leistenden Caution, welche bei 
dem Hofgut in Sradion auf r2c0 fl. Mundeltingen auf 356 fl. Hundersingen auf sod fl. Moos= 
beuren 750 fl. und der Ziegelhürte daselbst auf 600 fl. bestimmt ist, noch ein weitereS5 Vermogen be- 
size, um das erforderliche Vieh, Schiff und Geschirr anschaffen zu können. Den 27. Febr. 1870. 
Kon. Kreissteueramt Ehingen und Cameralamt Uttenweiler. 
Ludwigsburg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Prinz Paul gestandene Corporal 
Ernst Friedre Gnmaln von Matgarbninyen geburtig, ist den 28. Dec. v. J. auf dem Marsch aus 
Oestreich desertirt. Es werden sämtliche Obrigkeiten ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn 
auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt entweder an das Regiments-Commando oder an unter- 
zeichnete Stelle einliefern zu lassen. Den 24. Febr. 1810. Kdn. Oberamt Ludwigsburg. 
Calw. Der seit #dg. abwesende militärpflichtige Franz Ferdinand Friedrich Kurrer, Fäxrber, 
Sohn des Pfarrers NM. Kurrer in Javelstein, wird hiemit edictaliter vorgeladen, innerbalb 4 Mons- 
ten sich in seinem Heimwesen einzufinden, und den Conseriptions-Gesezen zu unterwerfen, widrigen- 
falls die gegen Ungehorsame bestimmte Strafen gegen ihn in Anwendung Febrach wurd s— 7“ 
Febr. 1810. * *r*“ Oberam « 
Ebingen. Alle von Hauß abwesende Consiriptionspflichtige der dem disseitigen Oberamte zuge- 
cheilten Orte, in der rmssanl am kanen Markt, haben sich zu Verhütung der gesezlichen
	        
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