Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 11. 1 8 1o. 15 
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 17. Merz. 
  
  
  
  
  
— —— 
Decret Königl. Ob. Fin. Kammer, d. d. 2. Merz 1810. betreffend die Jahrs-Abrech- 
nung mit den Stempel-Aemtern. · 
Sämtliche zum Verschluß des Stempel-Papiers aufgestellte Königl. Cameral: Beam- 
te und Admodiateurs werden hierdurch erinnert, ihre mit dem lezten Tag des Menats 
Merz verfallende Jahrs= Abrechnungen unfehlbar auf diesen Termin an das betreffende 
Stempel-Amt einzusenden. Stuttgart, den 2. Merz : 810. 
Decret Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der Indirecten Steuern, die 
unvollständige Einsendung der Rechnungs-Akten von den Ober-Umgeldern betreff. 
d. d. 7. Merz 1810. 
Da die Rechnungs-Akten mehrerer Ober-Umgelder bisher unvollständig eingekommen 
sind, wodurch die Probe der Rechnungen öfters sehr aufgehalten wird; so werden sämtli- 
che Oberumgelder hiemit angewiesen, in Zukunft weder die Kellerregister noch die Parricu- 
larien unter dem unzureichenden Vorwand, daß sie solche zu Kapitulirung des nachsten 
Particulars nöthig haben, zurük zu behalten: indem aus dem Concept der Rechnung das 
Recognitions-Geld und aus den Kellerregistern fürs nächste Quartal, welche vor dem Ab- 
senden der Rechnung eingetragen werden müssen, der Vorrath ersehen werden kann. Seutt- 
gart, den 7. Merz 1810. 
Bestrafung eines der Aushebung Entwichenen. 
sl s bei vorjähriger Aushebung ssch entefernte Kaver Kleiner von Rusplingen, Ober- 
wurd Ebingen, der wegen Kränklichkeit nicht unter das Militair assentirt werden konnte, 
Serafe wegen seines boshaften Entweichens mit einer dreiwochentlichen Festungs= Acbeits- 
Commissionstt und an den Strafort sogleich abgeliefert. Stuttgart, in Königl. Conseript. 
on, den 13. Merz 1810. 
Straf- Er ½ .. .. 
f Erkenneniß der Königl. Conseriptions-Commission über einen Paß-Verfälscher. 
Der Conseriprionspstich) » · 
- , pflichtige, Johann Adam Wagner von Herzogsweiler, Oberamts 
Ireudenstadt, welcher sich mittelst eines falschen Passes in das Ausland begeben wollss,
	        
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