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K 50.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 15. August 1849.
Inhalt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Aufhebung der Stände-Versammlung. — Ordens-Ver-
leihung. — Dienst-Nachrichten. » «
Verfügungenverdepartement6.Wohnsitz-BekanderungecacdRechts-Cotksulentcn.—Belanntmachuug,
betreffend die in den Personen der Haupt-Agenten der bonvoner-Globe-Alsecuranz-Gesellschaft für Versiche-
rung gegen Feuersgesahr und Sterbfälle für das Königreich Württemberg vorgegangene Veränderung. —
Bekanntmachung der Trennung der Parzelle Schlichten, Oberamts Schornvors, vom Gemeinde-Verbande mit
Winterbach, und ihre Erhebung zu einer eigenen Gemeinde. — Bekanntmachung, betreffend die Uebertragung
der Leitung und ÖOber-Aussicht über die zu Stuttgart befindliche Militär-Strafanstalt an das K. Gouverne-
ment daselbst. — Bekanntmachung, betreffend die Ernennung des K. K. Oesterrelchischen Artillerle-Oberst-
lieutenants v. Zwiedinek zum Artillerse-Ausrüstungs--Direktor der Reichsfestung Ulm.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Aufhebung der Stände-Versammlung.
Wilheim,
König von Württemberg.
Unter Beziehung auf das Gesetz vom 1. v. M. betreffend die Einberufung einer Ver-
sammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung, verordnen
und verfügen Wir, nach Anbsrung Un seres Gebeimen-Raths, wie folgt:
I. die dermalige Stände-Versammlung ist aufgelöst.