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berechtigt, wovon der Beständer r3o. und die Bürgerschaft räo Stük einschlagen darf. In beede
Orten hat Bestander das Schaafhaus, welches jedoch in Wahlheim irlusclagen de ##. blos
als Stallung und Heu-Magazin gebraucht werden kann, zu benuzen, wie auch alle bürgerliche Bene-
ficien, den Winterpförch und 8 Näclte Wahlpforch zu genießen. Zu Verleihung dieser Schaafwai-
den auf die 3 Jahre von Michaeliong o bis 1518 ist in Walheim Freitag der 6. und in Heßigheim
Samstag der 7. April anberaumt worden. Die Liebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen
über ihr Vermögen und Prädicat zu versehen, und an den bestimmten Tagen auf den Nathhäuern
der beeden Orte Vormittags 0 Uhr einzufinden. Den 16. Merz 1870. Kon. Oberamt.
Göppingen. Da der Bestand des Chausseegelds auf den beeden Stationen Gdppingen und
Eberspach d wieder zu Cnde gehet, so ist zu dessen Wieder-Verleihung auf 3 Jahre Montag der
2. April anberaumt, wobei sich die Bestands-Liebhaber', welche, wenn sie auswärtig sind, mit obrig-
keitlichen Certificaten versehen seyn mussen, gedachten Tags, Vormitags 0 Uhr auf hiesigem Rath-
haus einfinden konnen. Den 19. Merz 1870. Kon. Oberamt.
Illingen. Dem ergangenen allergnädigsten Befehl zu Folge, wird Montag den 2. April d. J.
das allhiesige Pfleggebände nebst Henhaus und einigen dabei befindlichen Gärten auf 6 Jahre zur
Verleihung gebracht werden; wobei sich also die Liebhaber Vormittags 1o Uhr in gedachter Woh-
nung einfinden und das weitere vernehmen konnen. Den 3r. Merz l810. Camerglamt Vaihingen.
Maulbronn. Der Schaafweidbestand der Commun Schmie gehet an Michaelis d. J. zu En-
de. Am 12. Agril Vormittags 09 Uhr wird auf dem Rathhause des Orts eine neue Verleihung auf
weitere 3 Jahre von Michaelis 1810 bis 1873. vorgenommen werden. Die Wadde erträge 150 Stük,
wovon der Beständer lco. und die Bürgerschaft 50 Stüke einschlagen darf. Für Wohnung und
Stallung muß der Beständer selbst sorgen. Nur Liebhaber uit guren obrigkeitlichen Zeugnissen im Ab-
sichi ihres Vermogens werden bei der Verleihung zugelassen. Den #1 J. Merz 1810.
Oberamt Maulbronn.
O chsenhansen. Die Schaafweide-Verleihung zu Berkheim wird Freitags den 30. Merz Nach-
mittags 2 Uhr im Wirthshause zum Adler daselbst vorgenommen, wozu die Liebhaber hiemit eingela-
Den werden. Sie tragt 100 Stücke. Den 13. Merz 1810. *r Kon. Oberamt.
Waiblingen. Die Commun-Schaafweide zu Schwaikheim, disseitigen Oberamts, deren Be-
stand auf nächst Michgelis zu Ende gehek, wird Creitag den 6. April d. J. Vormittags 9 Uhr auf
dem Rathhaus in Schwaikheim wieder auf # Jahre von Michaelis 1810 bis 1813. an den Meistbie-
tenden öffentlich verliehen werden. Die Waide ertraͤgt 450 Stuk Schaafe, wovon der Bestaͤnder 300
Stük, die Bürgerschaft aber 159 Stük einschlagen darf, und bekommt der Beständer neben freier
Wehnung auch 4 BVril. Grasgarten in Genus. Alle diejenige nun, welche zum Aufstreich zugelassen
werden wollen, haben sich nebst den gehdrigen Meisterbriefen, auch mit einem obrigkeitlichen Zengnis
Söherigen Aufführung und daß sie eine Cantion von 400 fl. entweder in baarem Geld
in Betref ihrer bi r ... - -
oderiuliegfmdenütemznlecstchthtandesetemzuyktfehemDen12.,Mct31810«
- Koͤn. Oberamt.
Stuttgart. Der bei dem Garnisons-Regiment gesiandene Gemeine Heinrich Kohler, von
hier gpbchrig ist im Monat Febr. d. J. im Urlaub desertirt. Alle Hoch- und Wohllobl. Obrigkeiten
werden nun ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, und ihn D elretungefall enrweder
zum Oberamt oder der Militärbehdrde wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 16. Merz 170.
peramte Stadt-Oberamt allhier.
Ludwigsburg. Es ist der bei dem Kön. leichten Infanterle- Bataillon von Brüsselle gestan-
dene, und von hier gebmiige Gemeine Georg Giliar im Dec. v. J. al# dem Feld-Spiral Götrweig
in Oestreich desertirt. Es werden daher sämrliche Obrigkeiten ersucht, diesen Deserteur im Betretungs-
fall sogleich zu arretiren, und wohlverwahrt an das Bataillons-Commando oder an das unrerzeich-
nete Oberamt einliefern zu lassen. Den id. Merz 1810. Koͤn. Oberamt.
Hornberg. In Gemaͤeheit allerhoͤchsten Decrets vom 2. Jan. d. J. werden nachbenannte
Militärpflichtige, die ohne oberamtliche Erlaubniß, folglich ohue Reisepaͤsse ich auf die Wanderschaft