Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 13. 1 8 1o. 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, zr. Merz. 
  
  
  
Königl. Staats-Ministerium. Wiederholte Erinnerung, unmittelbare Eingaben an 
Se. Königl. Maj. betr. d. d. 24. Merz 1810. 
Da Se. Königl. Maj. neuerdings mit Eingaben und Bittschriften aller Art behel- 
ligt werden, welche nach den längst bestehenden allgemeinen Verordnungen nicht bei Aller- 
höchstdenenselben unmittelbar, sondern allein bei den betreffenden Collegien und Departe- 
ments einzureichen sind, wohin insbesondere Eingaben in Sachen, die schon vor Gericht 
anhängig sind, und sich blos für die niedergesezten Justiz-Behörden eignen, Gesuche um 
Eremtion von der Conscription und Entlassung aus dem Militär, so wie um die Erlaub- 
niß zum Studiren gehören: so werden die dißfalls bereits bestehenden Berordnungen, ins- 
besondere die vom ro. Mai- 1997. andurch auf das ernstlichste und mit der Bedrohung 
wiederholt, daß die Bitesteller, welche sich diesen Verordnungen zuwider dennoch unmittel- 
bar an Se. Königl. Majestär Allerhöchst Selbst wenden, mit dergleichen Gesuchen ch- 
ne weiteres abgewiesen, und überdiß gegen die Coneipisten, die in den Gesezen bestimnnen 
Strafen werden erkannt werden. Deer. Stuttg. im Königl. Staats-Mia.sterium, den 24. 
Merz 1810. Ad and. S. Reg. Maj. propr. 
Straf-Erkenntnisse der Koͤnigl. Conscriptions- Commission. 
Folgende Conseriptionspflichtige, welche der im vorigen Jahr statt gehabten Aushe- 
bung enrwichen sind, wurden in Hinsicht, daß sie nicht zum Militair würden abgeliefert 
worden seyn, jeder mit einer Drei wochenrlichen Festungs-Arbeits-Strafe belegt, und zwar 
durch ein Deeret vom I5. Merz Christoph Daub von Schwalldorf, Oberamts Noten- 
burg, und Joh. Georg Grauer von Möhringen, Oberamts Tübingen, und 
durch ein Deeret vom 22. Merz Joseph Groß von Wurmlingen, Oberamts Rotten- 
burg, welche Straf- Erkenntnisse zur Warnung fuͤr Andere oͤffentlich bekannt gemacht werden. 
Vermoͤg Decrets Königl. Conseriptions-Commission vom 27. Merz wurde Georg Peter 
kang von Rieden, Oberamts Hall, wegen seiner Verheimlichung bei den bishertgen Muste- 
rungen, und wegen versuchter Bestechung eines Land-Dragoners, in Hinsicht seiner absolu- 
ten Unbrauchbarkeit zum Militärdienst, mit Vierwöchentlicher Festungs-Arbeitsstrafe belegt.
	        
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